Wer hat das letzte Wort?
Eine Strategie und ihre Tücken:
Zu der endlosen Forderung nach Einführung der Frauenweihe
Von Gerhard
Ludwig Müller
(„Die
Tagespost“, 23.03.2002, S.12-13)
Der Autor
lehrt
Dogmatik an der Fakultät für katholische Theologie der Ludwigs-
Maximilians-Universität München.
Jetzt Bischof von Regensburg.
Manchmal hat man den Eindruck, dass es auch in der
Kirche einige gibt, die wie garstige Kinder solange auf dem Boden
herumtrampeln und schreien wollen, bis die Mutter endlich ihren Willen erfüllt
– nicht aus Überzeugung, sondern um das peinliche Hinschauen der Passanten zu
beenden. Mit allen Registern der veröffentlichten Meinung und einer nicht müde
werdenden Medienkampagne wird ein Klima der Hysterie erzeugt, das die Bischöfe
und die wissenschaftlich seriösen Theologen einschüchtern soll, um im
Widerspruch zur verbindlichen Lehre der Kirche die Weihe von Frauen zum
Diakonen- und Priesteramt zu erzwingen. Ob dabei gerade die Frauen von
Ex-Priestern und Mönchen, die ihr Ordensgelübde aufgegeben haben, die
überzeugenden Schrittmacher sind, ist eine Geschmacksfrage und vielleicht noch
ein bisschen mehr.
Ungetrübt von Sachkenntnis behauptet da jemand vom
Bundesteam „Wir sind Kirche“ forschfröhlich, dass alle Argumente gegen die
Frauenweihe widerlegt seien (DT vom 19. März). Eine solche Behauptung gedeiht
dann prächtig in dem auf Selbstbestätigung angelegten System der so genannten
Frauenordinationsbefürworter. Der einzige wissenschaftlich ernst zu nehmende
Beitrag auf dem Stuttgarter Kongress zum Frauendiakonat (1997) legte dar, dass
nach den objektiven Kriterien der katholischen Theologie eine Weihe der Frau
zum Diakonenamt nicht möglich sei. Doch Peter Hünermann war es, der als
Übervater der Frauenweihe bei der Publikation der Akten genau dieses
Kongresses die wissenschaftliche Diskussion als beendet dekretierte.
Auf der jüngsten Regensburger Tagung der
Kirchenrechtler durfte dann Dorothea Reininger, ohne auf fachliche Rückfragen
zu stoßen, ihre These wiederholen, dass ihre Doktorarbeit über den
Frauendiakonat, in der sie zugegebenermaßen die historisch und dogmatisch
entscheidenden Fragen ungeklärt lässt, die endgültige Entscheidung gebracht
habe. Das dort gefallene Bonmot, wenn in der theologischen Fakultät eine Frau
schon Dekanin sei, könne sie auch bald Diakonin werden, bedarf keines
Kommentars. Um den grundlegenden Mangel ihrer Doktorarbeit zu verschleiern,
greift Reininger zu der Unterstellung, die Studie der Internationalen
Theologischen Kommission zur Sakramentalität des Diakonates, die den Weg zur
Weihe von Frauen zum Diakonat nicht nahelegt, beruhe nur auf einem bloßen
Machtanspruch gegen alle Evidenz der wissenschaftlichen Forschung. Man ist so
von sich überzeugt, dass man nicht nur die lehramtliche, sondern auch die
wissenschaftliche Letztkompetenz beansprucht. Unwidersprochen durfte sie vor
einer wissenschaftlichen Versammlung die intellektuelle und moralische
Integrität der Mitglieder der Internationalen Kommission in Zweifel ziehen.
Kann man mit der „Pastoral“ falsche Theologie salvieren?
Niveauvolleres wissen auch die beiden großen
katholischen Frauenverbände Deutschlands nicht mehr beizutragen (DT vom 16.
März). Ihnen pflichtet die Regensburger Kirchenrechtlerin Sabine Demel bei, so
in der „Mittelbayerischen Zeitung“ vom 6. März. Aufmerksamkeit in der Presse
war ihr Lohn. Pastorale Gründe seien ausschlaggebend, so Demel, um eine
dogmatische Frage bezüglich des gültigen Weiheempfangs zu lösen. Rätselhaft
bleibt, wie jemand, der Kirchenrecht studiert hat und dieses Fach sogar lehrt,
die Grundprinzipien katholischer Ekklesiologie nicht kennt oder anwendet,
nämlich die Unterscheidung zwischen göttlichem und menschlichen Recht. Der
Codex Iuris Canonici sagt im Kanon 1024, dass die heilige Weihe gültig nur ein
getaufter Mann empfängt. Die Unterscheidung zwischen gültig und erlaubt
entspricht genau derjenigen zwischen göttlichem und menschlichen Recht. Wer
auch nur ein wenig Ahnung von Theologie hat oder sogar einmal den einen oder
andern Text zum Beispiel des Zweiten Vatikanums gelesen hat, dem kann nicht
entgangen sein, dass nicht irgend jemand zu entscheiden hat, ob der
Weihevorbehalt für den Mann göttlichen oder menschlichen Kirchenrechts ist,
sondern allein das kirchliche Lehramt. Da man mit der unentwegten Behauptung,
es gehe hier nur um änderbares Kirchenrecht, sich selbst und die
Öffentlichkeit täuscht, glauben die Protagonisten und Pressure-groups
berechtigt zu sein, im ungeduldigen Zorn den vermeintlich sturen und nicht auf
der Höhe der Wissenschaft stehenden römischen Behörden die Empörung von
angeblich einer Million an der freien Entfaltung ihrer Berufungen und
Charismen gehinderter Frauen vor die Füße zu knallen. Verbände in der Kirche
sind aber nicht Interessenvertretung ihrer Mitglieder gegenüber der
Hierarchie, sondern Ausdruck des Laienapostolates.
Von einer wortmächtigen und geistreichen
Verteidigung der Religionsfreiheit des einzelnen Christen und der
Bekenntnisfreiheit drang allerdings seitens der Verbände und der
Laienorganisationen wenig in die Öffentlichkeit, als eine knappe Mehrheit des
Straßburger Parlaments die Kirche wegen ihres Neins zur Abtreibung der
Frauenunterdrückung bezichtigte und ihr als Strafe die Verbannung aus der
Öffentlichkeit androhte. Ein ganz unglaublicher Vorgang, wenn von uns gewählte
und bezahlte Abgeordnete ihr Mandat im Sinne der laizistisch-antikirchlichen
Tradition in manchen $Ländern missbrauchen, um die Grundrechte ihrer Bürger
abzuschaffen. Ein spanischer antiklerikaler Sozialist hat dagegen vor sechs
Wochen Verständnis geäußert für andere Religionen, als eine muslimische
Familie ihre 15-jährige Tochter als Sklavin verkaufte. Nur gegenüber der
katholischen Kirche besteht man auf der Freiheit von der Religion im
öffentlichen Leben.
Angesichts dieser geistigen Diasporasituation
drängt sich der Eindruck auf, dass die ihren Glauben bekennenden Christen
wieder einmal wie zur Zeit der ersten Christenverfolgung und der großen
Kirchenverfolgungen durch die totalitären Regime des Faschismus und
Kommunismus zum „odium humani generis“ (Tacitus) geworden sind. Die
katholische Kirche und nur sie ist das Feindbild schlechthin all derer, die
sich Gott und der Wahrheit gegenüber für autonom dünkeln.
Doch es ist eine Schande, dass katholische Kreise
sich einreden lassen und zum Teil den Schwachsinn nachplappern, die Kirche sei
frauenfeindlich und gehöre in den Kreis derjenigen Religionen, die Frauen die
Grundrechte und die volle Menschenwürde vorenthalten.
Mit den illegitimen Vorbereitungskursen von
„Diakoninnen“ und „Priesterinnen“ will man Tatsachen schaffen. Statt
Argumenten soll die normative Kraft des Faktischen beschworen werden. Der
Druck auf die „Kirchenleitung“ sei zu erhöhen, endlich das Kirchenrecht zu
ändern. Man habe einen römisch-katholischen Bischof gefunden, der die Weihe
erteile. Die Strategie, fast so verzweifelt-genial wie der Schlieffenplan aus
dem Ersten Weltkrieg, ist offensichtlich folgende: Man umgehe die feindliche
Front mit einer umfassenden Flankenbewegung. Man eröffne die Schlacht mit
einem Trommelfeuer aus allen Rohren der veröffentlichten Meinung. Die
entchristlichte Gesellschaft, in der über die Hälfte der Bürger nicht einmal
an die Existenz Gottes glaubt und der das Mysterium der Kirche ebenso
unbekannt wie egal ist, soll den um ihr Recht betrogenen Frauen in der
verhassten katholischen Kirche zu Hilfe kommen, während man dem Lehramt in den
Rücken fällt. Und wenn der Plan nicht aufgeht, ist der Feind selbst schuld,
weil er sich nicht hat hintergehen lassen.
Von einem göttlichen Recht auf die
Eucharistiefeier an allen Orten und zu jedem Zeitpunkt spricht Frau Demel und
leitet daraus zwei Forderungen (theologisch verschiedener Natur) ab: Den
Zölibat der Priester abzuschaffen und Frauen zu Priestern zu weihen. Von einem
solchen göttlichen Recht findet sich nichts in allen kirchlichen Dokumenten.
Es gibt nur ein Recht der Gläubigen, von einem anwesenden „geweihten Hirten
die Hilfe des Gotteswortes und der Sakramente zu erbitten“ (Lumen gentium 37).
Übrigens: Das Recht, einen Pastoralassistenten mit der Leitung der Eucharistie
zu betrauen, das sich manche Gemeindepräsidenten etwa in der Schweiz
herausnehmen, weil die Gemeinde ein Recht auf die Eucharistie hätten, ist nur
die Folge einer total verkorksten Ekklesiologie. Dann aber kann man sich auch
einen Bischof suchen, der theologisch unbedarft vor allem nicht weiß, was das
katholische Bischofsamt ist, damit dieser mit einer Weihe gegen Lehre und
Disziplin der Kirche „Rom“ unter Zugzwang setzt. Entweder ergibt sich der
Papst in sein Schicksal und darf nur noch ohne jede lehramtliche Kompetenz als
Gallionsfigur die in verschiedene Glaubensrichtungen zerfallene Kirche
repräsentieren, oder er nimmt die Abspaltung ganzer Kirchenprovinzen in Kauf.
Denn mit den ortsansässigen Bischöfen glaubt man leichteres Spiel zu haben.
Man unterstellt ihnen ja ohnehin, dass sie insgeheim auf der Seite der sich
selbst so nennenden Reformwilligen stünden, aber aus Angst vor der römischen
Knute öffentlich anders agieren als sie denken. Frau Jepsen aus Hamburg hat
für die deutschen Bischöfe Mitleid bekundet, da sie sich insgeheim das
gemeinsame Abendmahl wünschten, aber aus Furcht vor Rom es sich nicht zu sagen
getrauen. Damit wird ihnen nicht nur ein psychologischer, sondern auch der
theologische Defekt unterstellt, sich von der Eucharistie verabschiedet und
diesem Sakrament des Altares das evangelische Verständnis des Abendmahles
untergeschoben zu haben. Hat man das Fait accompli geschaffen, wird wohl jeder
„Reform“-Bischof sich nach dem Prinzip verhalten: „Halb zog es ihn – halb sank
er hin“.
Kumpanei statt Suche nach der Wahrheit
Befürworter der Frauenweihe fühlen sich von den
allein aus taktischen Gründen Zaudernden eigentlich nur bestätigt, da diese
die Frage nicht theologisch angehen oder sie schon für theoretisch gelöst
halten. Manche warnen vor übereilten Weihen zum jetzigen Zeitpunkt. Denn dies
sei kontraproduktiv, da die Bischöfe, statt sich erweichen zu lassen, sich so
nur verhärten und „maßvolle Reformen, etwa die Zulassung von Diakoninnen“,
abblocken würden. Statt der genialen Umfassungsstrategie setzt diese Partei
also mehr auf eine etwas einfallslose Abnutzungsschlacht, mit der es damals
1914/18 auch nicht geklappt hat. Wie oft hört man die Meinungsäußerung, der
nächste Papst könne einfach die Frauenweihe einführen. Man wird geradezu zur
Kumpanei gezwungen, und der leiseste Widerspruch wird mit modischem
Kirchenmobbing beantwortet, indem diejenigen, die auf dem Boden der
kirchlichen Lehre stehen, als Konservative, Autoritätshörige oder einfach als
Fundamentalisten ausgegrenzt werden. Oder man stempelt sie, um sie zu
neutralisieren, als Polarisierer ab, so als ob die oberste Weisheit der
Kirchenregierung im Ausgleich zwischen Wahrheit und Irrtum, Aufbau und
Destruktion bestünde. So wie man auch manches vor dem Konzil für unmöglich
gehalten habe, so könnten auch unter einem liberalen Pontifikat zum Beispiel
die Unauflöslichkeit der Ehe aufgehoben und die Interkommunion ohne Einheit im
Glauben erlaubt werden, wie die Kirche auch mit der Frauenweihe auf die
Augenhöhe des unwiderstehlichen Zeitgeistes kommen könnte. Man brauche die
Glaubenskongregation nur ständig mit Eingaben, Voten von Verbänden,
Fax-Terror, Brieflawinen aus Pfarreien, Stellungnahmen von so genannten
Fachkongressen – besonders aus Deutschland und den Vereinigten Staaten –, mit
emotionalen Lamentos aus Workshops, pastoralen Foren und Diözesansynoden
einzudecken, dann würden auch diese harten Knochen endlich mürbe werden.
Raffiniert, wie es „die“ Priester nun einmal sind, so sagt es das
antiklerikale Stereotyp seit dem achtzehnten Jahrhundert, würde sich „Rom“
lieber mit dem Verlust eines Teils der Macht arrangieren als den Gesamtverlust
der Macht zu riskieren.
Worum es eigentlich geht, das ist die Kirche
Beide Strategien sind zum Scheitern verurteilt,
nicht nur weil sie falsch angelegt sind, sondern weil sie überhaupt Strategien
sind. In sträflicher Verkennung dessen, was die Kirche ist und unter
Ausblendung jeder theologischen Sicht auf das Weihesakrament, will man die
Kirche zwingen, sie unter Druck setzen, Bastionen schleifen, das Lehramt
angreifen, Männerdomänen erobern, den Papst mit Liebesentzug bestrafen. Nicht
vergessen ist die Beschimpfung des Papstes als Diktator, wobei schleierhaft
bleibt, wie man solche Entgleisungen mit seinem Gewissen verantworten kann,
auf das man sich gegen den Papst so gerne beruft. Das ständig gebrauchte
militärische Vokabular und aggressive Gehabe zeigt, dass die ganze Denkform
nicht stimmt und man darum im Ergebnis die Kirche nicht reformiert, sondern
deformiert, die Glaubwürdigkeit der Kirche vor den Menschen, denen sie das
Evangelium zu verkünden hat, nicht fördert, sondern zersetzt.
Der entscheidende Mangel des Feminismus in der
katholischen Kirche besteht im Ausfall einer dogmatischen Ekklesiologie und in
der Verkümmerung einer theologischen Anthropologie. Das Erstaunliche an diesen
Initiativen, die der Kirche über den Druck der Öffentlichkeit ihre
Vorstellungen aufzwingen wollen, ist gerade das völlige Unverständnis
gegenüber dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Man richtet sich nach seinem
„Wind“, der aber ständig nur die Frisur zerzaust, anstatt dass man seinen
Geist anhand der Worte des Konzils durch die Ohren in den Verstand einziehen
lässt. Das Konzil hat in „Lumen gentium“ das theologische und geistliche
Selbstverständnis der Kirche als Sakrament des Heils der Welt überzeugend zum
Ausdruck gebracht – und dies vor dem Hintergrund der Darlegung des
Offenbarungsverständnisses in „Dei Verbum“. Eine feministische Theologie kann
es legitim in der katholischen Kirche nicht geben, insofern man darunter die
Verfremdung der Offenbarungsinhalte aus den Vorurteilen und Interessen einer
ideologisch verkrampften Geschlechtsidentität heraus betrachtet. Ein Theologe
und eine Theologin, die sich nach den Prinzipien und den Quellen der
katholischen Theologie richten, kommen in der Frage der Frauenordination zu
den gleichen Ergebnissen, wie auch ein unverheirateter und ein verheirateter
Theologe zum sakramentalen Wesen der Ehe dasselbe sagen müssen. In „Gaudium et
spes“ aber bietet das Konzil eine Sicht von Mann und Frau, vom
geschlechtlichen, sozialen und kulturellen Wesen des Menschen, die jeder
marxistisch-emanzipativen Parole von der Selbsterlösung der Frau oder des
Mannes weit überlegen ist. Die Bedeutung des Menschen hängt nicht von seiner
Selbstverwirklichung ab nach den Kriterien der Leistungs- und
Konsumgesellschaft (Prestige, maximales Spaßhaben und Selbstgenuss, Aufstieg
in die Vorstandsetagen von Großkonzernen und Geldanlageinstituten, eitlem
Machthabenwollen über andere Menschen, den anderen die eigenen Schnapsideen
aufzwingen können). Das christliche Menschenideal ist nicht der Prominente,
sondern der Heilige.
Es gibt nicht zwei Ekklesiologien
Verantwortlich für die Nichtrezeption der
Glaubenslehre über die Kirche – die gemeinsame Berufung aller Getauften zum
Aufbau des Leibes Christi und die spezifische Sendung der Diener Christi im
bischöflichen, presbyteralen und diakonalen Amt – ist wesentlich das
aufgeblasen-törichte Gerede von den zwei Ekklesiologien in „Lumen gentium“.
Immer wieder wurde nach dem Konzil behauptet – ohne dass die stete
Wiederholung die Fehlinterpretation hätte verifizieren können –, es gebe zwei
unvereinbare Sichtweisen der Kirche: eine Sicht der Kirche als Communio (Lumen
gentium, 2. Kapitel) und eine andere als Hierarchie (Lumen gentium, 3.
Kapitel). Hätte man jedoch das erste Kapitel studiert, wäre einem klar
geworden, dass die Kirche nicht eine Art Staat oder eine Gewerkschaft oder
sonst ein Gesellschaftsverband ist, der entweder von unten nach oben oder von
oben nach unten organisiert ist. In Wirklichkeit ist die Kirche verwurzelt im
Heilsplan Christi und so selbst ein wesentliches Element im umfassenden
Heilsplan Gottes. Es geht um die „Unio“ aller Menschen mit Gott (also
communio). Diese „Unio“ der Glaubenden mit Christus wird gelebt in einer
sichtbaren Gemeinschaft des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe. Es gibt in
dieser Kirche eine grundsätzliche Gleichheit in der Teilhabe an der
Gesamtsendung der Kirche (gemeinsame Ausübung des Priestertums, Königtums und
Prophetenamts Christi) und eine Verschiedenheit der persönlichen Charismen und
der Dienstämter, in denen Christus an seiner eigenen Weihe und Sendung Anteil
gibt, so dass die so Geweihten Christus als Haupt der Kirche in Relation zu
dieser auf sakramentale Weise vergegenwärtigen. Um Christus als Haupt und
Bräutigam der Kirche als seiner Braut gegenüber darstellen zu können, bedarf
es des Rückgriffs auf die natürliche Zeichenrelation von Mann und Frau und
einer besonderen Übertragung von geistlicher Vollmacht sowie der Einfügung in
die Sendungsfolge von Christus zu den Aposteln und zu ihren Nachfolgern im
Bischofsamt, mit dem die Presbyter und Diakone wesentlich verbunden sind.
Da man nun den seit dem sechsten Jahrhundert
gebräuchlichen Begriff der Hierarchie (Ursprung von Kirche und Dienstamt im
Heiligen) in einer säkularisierten Weise (als System der Über-und
Unterordnung) auf die Kirche rück-überträgt, entsteht das Zerrbild von einer
„Hierarchie“, die der Communio, der geschwisterlichen Einheit und
Gleichwertigkeit aller vor Gott, entgegenstünde. Von daher kommt die sachlich
falsche Meinung, Frauen hätten in der Kirche nicht mitzureden, mitzuwirken und
mitzubestimmen. Dies träfe dann genauso für die 99,5 Prozent der Männer zu,
die nicht die heilige Weihe empfangen haben. In Wirklichkeit sind Frauen von
der Familie über den weltlichen Beruf bis zu einem kirchlichen Amt (als
Kindergärtnerin, Krankenschwester, Religionslehrerin, Theologieprofessorin und
so weiter) aktiv Zeuginnen und Botinnen des Evangeliums und wirken über den
Glaubenssinn des gesamten Gottesvolkes am Verkünden des Evangeliums
entscheidend mit. Denn das Sagen-Haben in der Kirche heißt nicht, über andere
das Sagen zu haben. Vielmehr geht es um die gemeinsame Hinaus-Sage der Frohen
Botschaft und ihre Bezeugung in Wort und Tat.
Gleichheit und Mitverantwortung wären also nur auf
zweifache Weise zu erreichen. Entweder man schafft das Weihesakrament ab, oder
man weiht alle Männer und Frauen gleich zu Priestern und Bischöfen. Ein
konkretes Beispiel solch absurder Überlegungen ist die Meinung, in der
Theologenausbildung sei der Wortgottesdienst die Domäne der
Pastoralassistenten, die Messe dagegen sei für die Priesteramtskandidaten, so
dass sogar schon öfter Laientheologen von der Ausbildungsleitung die Teilnahme
an der Eucharistie untersagt worden ist. Bei einer gemeinsamen Veranstaltung
von Kaplänen und Pastoralreferenten wird keine Messe gefeiert, weil den
letzteren die demütigende Teilnahme an der Messe, wo die Priester am Zuge
sind, nicht zuzumuten sei. Ein Workshop für Pastoralreferenten nennt als Thema
„Wortgottesdienst oder Hokuspokus?“.
Das Vorbild hierbei ist eine
liberal-protestantische Ekklesiologie, wonach die ganze Kirche nur ein
einziges Amt hat. Und je nach den gesellschaftlichen Umständen könne sie kraft
wandelbaren kirchlichen Rechts verschiedene Funktionsträger ein und desselben
Amtes bestimmen und dieses eine Amt in gestückelter Weise ausführen lassen.
Der Ort von Bischof und Priester kann aber mit der Raumlehre von oben, unten,
hinten, vorne, daneben oder schräg dazu nicht erfasst werden. Diese werden
nicht geweiht, um sich selbst in Szene zu setzen, sondern sie werden „als
Hirten vom Heiligen Geist eingesetzt, die Kirche Gottes durch das Wort Christi
zu weiden“ (vgl. Apg 20, 28; 1 Tim 5, 17; 1 Petr 5, 1–4; Hebr 13, 7.17).
Nicht funktional, sondern sakramental
Im Widerspruch zur Geschichte des katholischen
Kirchenverständnisses und zu ihren verbindlichen Glaubensaussagen über die
Kirche und das apostolische Amt in den Weihestufen von Bischof, Priester und
Diakon stehen in massiver Weise die Doktorarbeit von J. Müller (bei Professor
Beinert) und etwas verdeckter die Habilitationsarbeit von G. Bausenhart (bei
Professor Hünermann). Unter solchen Voraussetzungen eines funktionalistischen
Amtsverständnisses liegt es auf der Hand, die Nichtbeauftragung einer Frau mit
dem Pfarramt, die dazu noch als Theologin die fachliche Kompetenz mitbringt,
als eine Diskriminierung der Frau zu sehen. Die Empfindung, benachteiligt zu
sein, entspringt nicht einer wirklichen Diskriminierung, sondern einer
schlechten Ekklesiologie. Das Lamento hat keinen realen, nur einen virtuellen
Hintergrund. Christus hat aber nicht den Apostolat eingesetzt, damit einzelne
seiner Jünger bestimmte Dimensionen des männlichen Wesens ausfüllen können,
sondern weil er durch die dazu erwählten Jünger als der erhöhte Herr und als
Haupt und Bräutigam seiner Kirche handeln will. Darum ist die Rede von einer
Männerkirche oder einem Männeramt zwar kabarettreif, aber theologisch
gedankenleer. Es gibt auch kein na- türliches oder geistliches Recht auf das
Weihesakrament. Denn es dient nicht der Selbstverwirklichung, der Entfaltung
aller natürlichen Anlagen und übernatürlichen Charismen, sondern dem Aufbau
der Kirche durch ein spezifisches, sakramental vermitteltes Handeln Christi
(vgl. Lumen gentium 18).
Die katholische Kirche versteht aber die Ämter des
Bischofs, Priesters und Diakons als sakramental, das heißt dem Zugriff des
rein kirchlichen Rechtes entzogen. Anders verhält es sich bei Ämtern rein
kirchlichen Rechtes. Dazu gehören die inzwischen abgeschafften so genannten
niederen Weihen, aber auch die heutigen haupt- und ehrenamtlichen kirchlichen
Ämter wie das des Pastoralreferenten und andere. In der Geschichte hat die
Kirche stets die Bestreitung der Sakramentalität dieser drei Amtsstufen des
einen Ordo als häretisch zurückgewiesen. Auch findet sich kein Beispiel einer
sakramentalen Auffassung des kirchlichen Amtes der Diakonisse innerhalb der
katholischen Kirche des Ostens und des Westens. Wenn es durchaus eine Weihe
der Diakonissen und anderer kirchlichen Ämter gegeben hat, so trifft dennoch
das Kriterium des Sakramentes im eigentlichen Sinn (vere et proprie; vgl. DH
1601) nicht auf dieses Amt zu. Das Amt der Diakonisse ist immer scharf
abgegrenzt worden vom Diakon, der zusammen mit dem Presbyter und dem Bischof
der Ordnung des „Sacerdotiums“ angehört. Es gibt gravierende Stimmen der
Kirchenväter, welche die Weihe der Frau zum Diakonenamt, das eben nicht mit
dem kirchlichen Amt der Diakonisse identisch ist, als häretisch verwerfen.
Ebenso urteilen alle maßgeblichen Theologen zur Zeit der Ausbildung des
technischen Sakramentenbegriffs ab dem elften Jahrhundert und dann auch in der
großen Diskussion im siebzehnten Jahrhundert, als nach der Reformation das
Weihesakrament überhaupt zur Debatte stand. Alle diese Autoren repräsentieren
das Glaubensbewusstsein der Kirche. Das männliche Geschlecht des
Weihebewerbers ist notwendig für die Gültigkeit des Sakraments in den Stufen
des Bischofs-, Priester- und Diakonenamtes.
Frau Reininger hat sich auf dem jüngsten
Regensburger Kanonistenkongress dahingehend geäußert, dass der historische
Tatbestand der Diakonissenweihe unter den Fachleuten kontrovers beurteilt
werde. Die einen interpretieren sie als eigenständige Weihestufe, die zum
apostolischen Amt gehöre, andere interpretieren sie als nicht-sakramental.
Wenn also die Experten das historische Material so oder so interpretieren,
dann stehe der Weihe der Frau zum sakramentalen Diakonenamt nichts mehr im
Wege. In diesem Amt könnten sich dann die besonderen Gaben der Frau zum
(herrschenden?) Dienen ausleben lassen und die Frau hätte endlich in der
Kirche den idealen Platz zur Selbstverwirklichung gefunden. Abgewandelt mit
dem Psalmisten (Ps 85, 11) möchte man beglückt ausrufen: Katholische Kirche
und Frauenbewegung küssen sich. Der historische Befund, den Frau Reininger
statt aus den Quellen immer nur zweiter und dritter Hand entnimmt, spricht
dennoch eindeutig gegen ein sakramentales Verständnis – vor allem da, wo die
Zeitgenossen und die maßgeblichen Vertreter der katholischen Tradition eine
sakramentale Interpretation als häretisch zurückgewiesen haben (vgl. G.L.
Müller, Der Empfänger des Weihesakraments. Quellen zur Lehre und Praxis der
Kirche, nur Männern das Weihesakrament zu spenden, Würzburg: Echter 1999). Und
was den Streit der Fachleute betrifft: Wenn zwei Chirurgen sich über eine
Operation nicht einig werden, soll man dann dem Pfleger die Entscheidung
überlassen? Sollen in der Kirche des 21. Jahrhunderts die theologisch
Ahnungslosen gar das letzte Wort haben? Wer glaubt denn, mit Spruchbändern und
lila Stolen in und vor den Kirchen dogmatische Fragen auf den Punkt bringen zu
können? Kann die Kirche ihr Glaubensbekenntnis und ihre Morallehre an den
Evidenzen einer säkularisierten Gesellschaft ausrichten oder gar in
neunmalkluger Manier dem diplomatischen Spiel um Image und Macht ausliefern?
Wer hat die letzte Kompetenz in Glaubensfragen?
In göttlicher Weisheit und Voraussicht hat
Christus seine Kirche nicht den Gelehrten und Experten ausgeliefert, sondern
dem heiligen Petrus mit den Aposteln und ihren Nachfolgern im Bischofsamt
anvertraut: „Die Aufgabe aber, das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes
verbindlich zu erklären, ist nur dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut,
dessen Vollmacht im Namen Jesu Christi ausgeübt wird“, erklärt in der
Dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung (DV 10) das Zweite
Vatikanische Konzil selbst (und nicht sein „Wind“, der von ihm ausgeht oder
der um es gemacht wird).
Im Einklang mit der Glaubensüberzeugung der ganzen
Kirche hat Papst Johannes Paul als oberster Lehrer der Kirche in „Ordinatio
sacerdotalis“ (1994) erklärt, dass die Praxis der Kirche, nur Männern die
Priesterweihe zu spenden, nicht dem veränderlichen Kirchenrecht zuzuschreiben
ist (also disziplinärer Natur sei und insofern diskutierbar hinsichtlich
seiner Opportunität), sondern die „göttliche Verfassung der Kirche betrifft
und die Kirche keinerlei Vollmacht besitzt, Frauen die Priesterweihe zu
spenden und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese
Entscheidung zu halten haben“ (OS 4).
Man kann nun mit dem Rückenwind eines
kirchenfeindlichen antirömischen Affekts weiter Front machen und Druck
ausüben, sich gar noch in dem Irrglauben wähnen, durch die Destruktion
kirchlicher Lehrentscheidungen die „Reform“ der Kirche voranzutreiben oder,
wie man bei Verkennung des Unterschiedes von Kirche und Politik formuliert,
den „Reformstau“ in der Kirche aufzulösen. Aber allerlei Betroffenheitsrituale
und Kirchengenörgel, für die man sich dann noch als besonders kritisch
gegenüber „Rom“ und unkritisch-konform mit den Romfeinden und Antiklerikalen
erweist, bringen uns nicht der Wahrheit Christi näher. Wer die verbindlichen
Lehrentscheidungen der Kirche und die göttliche Autorität ihres Lehramtes
nicht anerkennt oder sich in Obstruktion gefällt, der ist nicht katholisch und
verliert früher oder später den Anschluss. Er kommt einem vor wie der
Passagier, der mitten auf dem Ozean vom Dampfer springt und trotzig dem
Kapitän zuruft: „Jetzt schwimm ich aber in die Richtung, die ich will.“
Wenn auch in „Ordinatio sacerdotalis“ die
sakramentale Stufe des Diakonates nicht ausdrücklich erwähnt ist, so muss
jedoch die Frage des gültigen Weiheempfangs gemäß der Lehre von der
wesenhaften und inneren Einheit des Weihesakramentes analog auch auf den
sakramentalen Diakonat angewendet werden. Wem das noch nicht klar ist, dem
kann es das Lehramt noch erklären. Auf jeden Fall werden Glaubensfragen in der
Kirche nicht durch Unterschriftenaktionen, Pressekampagnen oder den Aufstand
der Besserwissenden nach Zufallsmehrheiten entschieden, sondern nach den
Vorgaben der Schrift, der Tradition, der inneren Logik des Glaubens, dem
Glaubensinn des Gottesvolkes und letztendlich durch das kirchliche Lehramt.
Den Weiheritus an einem unbefugten Empfänger kann
auch der Papst nicht für gültig erklären. Ein katholischer Bischof, der sich
dazu überreden oder nötigen oder sich auf der Wolke seiner Selbstgefälligkeit
als Frauenfreund anhimmeln ließe, wäre nicht nur ein Schismatiker, sondern
auch ein Häretiker am Sakrament der Weihe. Einst wiesen die Apostel das
Verständnis der Sakramente als Magie scharf zurück (vgl. Apg 8, 18f).
Gottseidank ist die Kirche nicht auf windige Zauberkunststückchen eines Simon
Magus und seiner Adepten angewiesen. Jesus Christus, der Sohn des lebendigen
Gottes, hat seine Kirche auf einen Felsen gebaut, auf Simon Petrus, dem er die
Schlüssel des Himmelreiches und die Binde- und Lösegewalt anvertraut hat (vgl.
Mt 16, 16–19). Die Sakramente sind nicht Eigentum ihrer menschlichen Spender,
sondern Sakramente der Kirche. Wer bei der Spendung der Sakramente nicht das
tun will, was die Kirche damit tut, der vergreift sich am Eigentum Christi,
das der Kirche „zur treuen Bewahrung anvertraut“ (1 Tim 6, 20) worden ist.