Der Mensch: sein eigener Schöpfer?
Wort der Deutschen Bischofskonferenz
zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin
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“Die fortschreitende
Entdeckung des genetischen Code und die immer detaillierteren Erkenntnisse
der Anordnung des Genoms sind ein Fortschritt der wissenschaftlichen
Erkenntnisse, der unmittelbar ein berechtigtes Staunen weckt.”
Durch neue
Erkenntnisse in der Gentechnik, insbesondere der Humangenetik und
Biomedizin wird menschliches Leben in einem neuen Licht betrachtet.
In der Bundesrepublik Deutschland steht das Jahr 2001 unter dem Motto “Jahr
der Lebenswissenschaften”. Alle gesellschaftlichen Kräfte sind in
diesem Jahr besonders dazu aufgerufen, über die Eigenart und die
Auswirkungen dieser Wissenschaften nachzudenken. Zu den
Lebenswissenschaften zählen unter anderem die Biowissenschaften mit den
Agrarwissenschaften und der Bioinformatik, die Biomedizin und die
Pharmazie. Die Lebenswissenschaften wecken viele Erwartungen,
Hoffnungen und Befürchtungen. Sie werden unser Wissen über den
Menschen erweitern. Man hofft auf neue Möglichkeiten, schwere Erkrankungen
zu diagnostizieren, zu heilen oder ihre Auswirkungen zu lindern. Neue
Erkenntnisse fordern aber die Prüfung, ob deren Nutzung ethisch
verantwortet werden kann. Schon bislang haben Naturwissenschaft und
Technik in den Augen vieler Menschen ihren Verheißungsglanz und ihre
moralische Unschuld eingebüßt. Die derzeitige Diskussion orientiert sich
an diesen unterschiedlichen Erfahrungen; entsprechend heftig verläuft sie.
Wir Bischöfe greifen
diese Diskussion auf, weil uns die Anfragen, die uns erreichen, zeigen,
dass viele Menschen verunsichert sind und vom christlichen Glauben
Orientierung erwarten. Richtig verstanden umfasst der Begriff
Lebenswissenschaften ja nicht nur naturwissenschaftliche Forschung im
engeren Sinne, sondern bezieht sich auch auf die reichhaltigen Beiträge
von Religion, Anthropologie, Kulturwissenschaft, Philosophie und Ethik
zum Verständnis des Lebens. Glaube und Theologie sowie die ethischen
Traditionen enthalten beachtenswerte Gesichtspunkte für die aktuelle
Diskussion, denn in ihnen sind ein breites Wissen und eine tiefe
Lebenserfahrung über den Umgang mit der Welt und deren lebensdienlicher
Gestaltung aufbewahrt, die für die Lebenswissenschaften klare
Beurteilungskriterien bieten.
In diesem Wort können wir
nicht alle Themen und Probleme der Lebenswissenschaften erörtern. Zu
Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe haben wir uns bereits mehrfach
geäußert.
Menschliches Leben ist heilig und steht weder an seinem Anfang noch an
seinem Ende zur Disposition. Abtreibung und Euthanasie werden auch in den
kommenden Jahren Gegenstand ethischer und politischer Auseinandersetzung
sein. Jetzt möchten wir vor allem jene Probleme in den Blick
nehmen, die sich mit den Reproduktionstechniken, insbesondere dem
Klonen, und der Entschlüsselung des menschlichen Genoms ergeben,
und ethische Orientierungshilfen dazu bieten.
Wir rechnen damit, dass die
Möglichkeiten der Lebenswissenschaften an den Grundwerten unserer
Gesellschaft rütteln. Unerlässlich ist es deswegen, sich umfassend mit
den neuen Erkenntnissen und ihren Auswirkungen vertraut zu machen, aber
auch die sich für ihre Nutzung ergebenden ethischen Grenzen
zu diskutieren und aufzuzeigen. Im Zentrum steht dabei die Frage,
wie die durch die Lebenswissenschaften eröffneten neuen Möglichkeiten zum
ganzheitlichen Wohl des Menschen genutzt werden können und wie ihr
Missbrauch wirksam verhindert werden kann.
Dass es Unsicherheit und
Ratlosigkeit bei der Einschätzung und Bewertung der Erkenntnisse der
Lebenswissenschaften gibt, hängt damit zusammen, dass in einer pluralen
Gesellschaft unterschiedliche Auffassungen vom Menschen aufeinander
treffen. Weil die Frage nach dem Menschen immer auch eine religiöse oder
weltanschauliche Frage ist, möchten wir, damit unsere späteren
Überlegungen besser verständlich sind, wenigstens skizzenhaft unsere
Auffassung vom Menschen darlegen.
Die biblische Sicht vom Menschen
Die Kirche geht
davon aus, dass der biblische Schöpfungs- und Kulturauftrag: “Macht euch
die Erde untertan” (Gen 1,28), “bebaut und bewahrt sie” (Gen 2,15) auch
für die Bewertung der heutigen Eingriffsmöglichkeiten des Menschen gilt.
Die Natur ist nicht unantastbar, sie kann und soll vom Menschen gestaltet
werden. Sonst stünde ja der Mensch der Natur völlig handlungsunfähig
gegenüber. Es ist ein Kennzeichen des Menschen als Kulturwesen, dass er
die Schöpfung mitgestaltet, sie durch Vernunftgebrauch formt und
verantwortlich nutzt.
Nach jüdisch-christlichem
Glauben hat Gott den Menschen nach seinem Bild geschaffen. Das
Leben des Menschen ist somit mehr als eine beliebige biologische
Tatsache. Und das Leben des Menschen ist auch mehr als eine Sache, mit der
man willkürlich verfahren kann. Weil Gott den Menschen nach seinem Bild
geschaffen hat, ist sein Leben heilig. Das Leben ist der Verfügbarkeit des
Menschen entzogen; da alle Menschen unter Gottes Schutz stehen, darf sich
keiner am Leben des Anderen vergreifen.
Weil der Mensch kein
Zufallsprodukt ist, und weil er sich auch nicht selbst gemacht hat,
existiert er nicht in absoluter Autonomie. Als endliches Geschöpf kann er
weder sich selbst, noch Sinn und Wert seines Lebens garantieren. Er lebt
innerhalb vorgegebener Grenzen, die er nicht überschreiten darf. In
der Gottebenbildlichkeit des Menschen gründet auch seine Würde. Sie
besagt, dass er im Voraus zu all seinen Leistungen, zu all seinen
Fähigkeiten und Unfähigkeiten von Gott bedingungslos geliebt und bejaht
ist. Die Menschenwürde ist daher unantastbar und kommt allen
Menschen, unabhängig von der Einschätzung anderer oder ihrer
Selbsteinschätzung zu, den Geborenen und Ungeborenen, den Gesunden und
Kranken, den Behinderten und Sterbenden. Wir Christen glauben, dass Gott
den Wert und die Sinnhaftigkeit eines jeden menschlichen Lebewesens
garantiert. Welchen Wert und Sinn das Leben hat, kann sich der
Mensch nur von Gott sagen lassen und glaubend annehmen. In Jesus teilt
Gott selbst das Schicksal des Menschen in Freude und Hoffnung, in
Misserfolg und Leid, bis in die Unausweichlichkeit von Kreuz und Tod
hinein. Er ist auch noch bei dem Menschen, der nichts mehr leisten
kann, der verkannt wird, der in den Augen der Menschen scheitert, der an
das Schicksal seiner Krankheit oder Behinderung gebunden ist, der
stirbt. Indem Gott Jesus aus dem Tod auferweckt hat, ist uns Christen
die Gewissheit gegeben, dass Gott auch uns die Treue hält und uns in Leid
und Tod nicht fallen lässt. Der Glaube an die Auferstehung und die
Hoffnung auf Erlösung werfen somit ein neues Licht auf die Probleme der
Biomedizin. Krankheit und Behinderung, Leiden und Sterben sind bei
allem Schmerz kein sinnloses Schicksal, sondern können als Teil unseres
Lebens erfahren und angenommen werden.
Das biblische Menschenbild und
insbesondere die Menschenwürde bilden den Rahmen für menschliches
Handeln. Auch nichttheologische Begründungen führen zu der Erkenntnis,
dass die Menschenwürde dem Menschen allein schon aufgrund seines
Menschseins zukommt und jeder rechtlichen Regelung vorgängig ist. In
diesem Sinne bildet das Prinzip der Menschenwürde, in dem die
Unantastbarkeit auch der körperlichen Existenz des Menschen verankert
ist, zugleich die Grundlage unserer demokratischen Verfassung.
Es bedarf jedoch weiterer
Überlegungen, um zu bestimmen, wie im konkreten Fall zu handeln ist. Hier
kommt es zunächst auf die Rechtfertigung der Ziele an: Ist das, was
man erreichen möchte, moralisch zu billigen oder nicht? Dann sind die
Mittel zu prüfen: Ist auch der Weg moralisch vertretbar, mit dem man
das Ziel erreichen will? Von hoher Bedeutung ist schließlich auch die
Abschätzung der Folgen gentechnischen Handelns: Welcher Nutzen
ist zu erwarten, welcher Schaden ist zu befürchten?
Das
Human-Genom-Projekt
Seit dem 26. Juni 2000 gilt
das menschliche Genom als entschlüsselt. Dieser Meilenstein
der Forschung ist aber zunächst einmal ein digitales Konstrukt, ein aus
den Buchstaben A, G, C und T zusammen gesetzter Text. Es wird noch einige
Zeit dauern, bis die Forscher das Gelesene auch verstehen und umsetzen
können, bis sie die jeweiligen Funktionen als solche und in ihrem
Zusammenwirken erkannt haben.
Das Genomprojekt trägt dazu
bei, das Phänomen des Lebens und die Entwicklung des Individuums besser
zu verstehen. Man erhofft sich auch gezieltere Diagnosen, da viele
Krankheiten durch genetische Faktoren beeinflusst werden. Schon jetzt
werden in Deutschland Gentests für über hundert Krankheiten
angeboten. Mit ihrer Hilfe kann man nicht nur bestehende Erkrankungen
feststellen, sondern auch Veranlagungen für Krankheiten, die sich mit
einer gewissen Wahrscheinlichkeit erst in Zukunft auswirken können.
In diesem Zusammenhang muss
man sehen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur die allerwenigsten
Erbkrankheiten geheilt werden können. Wie geht man mit dem Wissen über
eine Krankheit um angesichts der Tatsache, dass man nicht sicher weiß, ob
sie auftreten wird, bzw. dass es noch keine Heilung für sie gibt? Eine
solche Situation kann unerträglich sein. Daher muss die Möglichkeit, mehr
über sein Erbgut zu erfahren, ein Angebot bleiben, und der Einzelne darf
nicht gezwungen werden, bestimmte Tests in Anspruch zu nehmen. Das “Recht
auf Nichtwissen” als Teil des Grundrechts auf informationelle
Selbstbestimmung gehört zu den verfassungsmäßig verbrieften
Persönlichkeitsrechten. Um das Ergebnis eines Gentests sinnvoll
einordnen und in seinen Konsequenzen verstehen zu können, bedarf es
neben einer ausführlichen medizinischen dringend auch einer
wertorientierten Beratung durch Fachleute vor und nach dem
eigentlichen Test.
Weil es sich bei genetischen
Daten um sehr persönliche Gesundheitsdaten handelt, müssen sie vor
Unbefugten geschützt werden. Auch wenn solche genetischen Testverfahren
grundsätzlich nicht unerlaubt sind, sind die mit ihnen verbundenen
Probleme zu klären. Angesichts der Gefahr, dass der Mensch auf das
Biologische reduziert wird, halten wir fest, dass der Mensch mehr ist
als die Summe seiner Gene. Eine deterministische Sicht, die den
Menschen allein auf seine genetische Ausstattung reduziert, verkennt
beispielsweise die soziale Verankerung und emotionale Einbindung, seine
Freiheit und seine Verantwortung für die Lebensführung.
Genetische Diagnostik
Bisher finden Gentests vor
allem bei der pränatalen Diagnostik Anwendung. Sie wird
schwangeren Frauen, bei denen ein bestimmtes Risiko besteht, angeboten,
um festzustellen, ob der im Mutterleib heranwachsende Embryo mit einer
Krankheit oder einer Behinderung behaftet ist. In den meisten Fällen kann
die Geburt eines gesunden, im Sinne des Tests unbelasteten Kindes
vorhergesagt werden. In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, schon vor
oder unmittelbar nach der Geburt eine Therapie einzuleiten. Oft aber wird
der Embryo, wenn bei ihm eine Krankheit oder Behinderung festgestellt
wurde, abgetrieben. Ein solcher Entschluss ist ethisch nicht zu
billigen. Es ist selbstverständlich, dass Eltern sich ein gesundes Kind
wünschen, aber dies darf nicht dazu führen, dass kranke Kinder abgelehnt
und getötet werden. Eltern sollten deshalb schon im Vorfeld bedenken, in
welche Konflikte sie eine pränatale Diagnostik führen kann. Diese können
in der genetischen Beratung bedacht werden.
Eine neue Anwendungsform der
genetischen Diagnostik ist die Präimplantationsdiagnostik. Mit
ihr wird ein im Reagenzglas erzeugter Embryo, dessen Existenz als
Mensch mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt, auf seine
erbliche Belastung hin überprüft. Nur wenn der Embryo als erblich
unbelastet getestet worden ist, wird er anschließend in die Gebärmutter
der Frau übertragen. Im Fall einer Belastung wird er vernichtet.
Gegenüber der zuvor genannten Pränataldiagnostik ist die
Präimplantationsdagnostik von ganz anderer ethischer Qualität. Sie
ist in jeder Hinsicht und von vorne herein auf Selektion von menschlichem
Leben ausgerichtet und daher ist ihr aus ethischer Sicht entschieden zu
widersprechen.
Sie muss daher in Deutschland auch weiterhin verboten bleiben.
Genetische Tests an
Neugeborenen sind nur dann als sinnvoll einzuschätzen, wenn dadurch
frühzeitig schwere Erkrankungen erkannt, ihnen vorgebeugt und diese
behandelt werden können. Zurückhaltung bzw. Verzicht ist bei der
genetischen Diagnostik solcher Krankheiten angeraten, die nicht
behandelt werden können. Dem Träger möglicher Erbkrankheiten bleiben
nämlich unter Umständen viele Chancen verschlossen, etwa in der
Ausbildung, bei der Arbeitssuche, im Beruf oder sogar im Hinblick auf die
Ehe. Wenn solche grundlegenden Weichenstellungen im Blick auf die eigene
Lebensführung von anderen vorgenommen werden, ist die Autonomie des
Kindes in einer mit seiner Menschenwürde unvereinbaren Weise bedroht.
Durch das aufgedrängte genetische Wissen wird ihm die Unbefangenheit
gegenüber seiner Zukunft geraubt.
Prädiktive, also voraussagende
Gentests an Arbeitnehmern dürfen im Rahmen von medizinischen
Eignungsuntersuchungen vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages weder
verlangt, noch angenommen, noch sonstwie verwertet werden. Dies dient
dem Schutz des Arbeitnehmers vor Diskriminierung aufgrund seiner
genetischen Disposition. Legitimer Weise kann ein Arbeitgeber bei der
Auswahl von Bewerbern jedoch deren gegenwärtige auch gesundheitliche
Tauglichkeit für den vorgesehenen Arbeitsplatz prüfen. Wo
arbeitsplatzspezifische Gesundheitsgefährdungen vorliegen, muss die
Sicherheit des Arbeitsplatzes verbessert, nicht aber der Bewerber auf
künftige Resistenz gegenüber den Gefährdungen geprüft werden.
Ähnlich zu beurteilen sind
genetische Analysen für die Aufnahme in eine Kranken- oder
Lebensversicherung. Auch hier dürfen prädiktive Tests weder verlangt,
noch angenommen, noch verwertet werden. Der Anspruch eines Einzelnen auf
Beistand durch die Solidargemeinschaft ist höher zu bewerten als das
Recht des Versicherungsgebers auf größtmögliche Transparenz, dies gilt
auch für Menschen mit genetischen Belastungen.
Gentherapie
Das ständig
zunehmende Wissen über die genetischen Grundlagen von Krankheiten führt
zu dem neuen Therapiekonzept, Krankheiten direkt an ihrem Ursprungsort,
den defekten Genen, zu heilen oder – durch Behebung der Krankheitsursache
- gar nicht erst zum Ausbruch kommen zu lassen. Wir sprechen hier von der
Gentherapie, bei der zwischen somatischer Gentherapie und
Keimbahntherapie unterschieden wird. Die somatische Gentherapie
wird an Körperzellen durchgeführt, ein Heilungserfolg betrifft nur die
behandelte Person und nicht auch deren Nachkommen. Wie bei
konventionellen Therapieformen ist zu prüfen, ob die Methode sicher ist,
die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird und der Patient nach Aufklärung frei
zustimmt.
Um einen vererbbaren Gendefekt
nicht nur bei einer betroffenen Person, sondern auch bei all ihren
Nachkommen auszuschalten, müsste er direkt an den Keimzellen, also den Ei-
oder Samenzellen oder an der befruchteten Eizelle behoben werden. Diese
sogenannte Keimbahntherapie verbietet sich vor allem aus drei
Gründen: Erstens ist die gegenwärtige Methode noch nicht ausgereift, um
auf den Menschen angewendet zu werden; das Risiko ist zu groß. Zweitens
wird für die weitere Entwicklung verbrauchende Embryonenforschung
notwendig. Drittens besteht die Gefahr des Missbrauchs zur
Menschenzüchtung. Denn niemand kann heute den Krankheitsbegriff
zureichend eingrenzen bzw. eine solche Eingrenzung durchsetzen.
Klonen
Das Ziel, Krankheiten zu
heilen, die bislang nur gelindert werden konnten, verfolgt man auch mit
dem sogenannten “therapeutischen Klonen”. Der Ausdruck
“therapeutisch” ist hier allerdings irreführend. Einmal abgesehen davon,
dass man noch gar nicht weiß, ob überhaupt und wenn ja, wann einmal auf
diesem Weg Krankheiten geheilt werden, ist der Weg, auf dem man das Ziel
erreichen will, ethisch unvertretbar. Dazu müssen nämlich durch Klonen
menschliche Embryonen hergestellt werden. Diese dienen nur als Rohstoff
zur Entnahme embryonaler Stammzellen. Dabei darf nicht übersehen werden:
Beim therapeutischen Klonen wird menschliches Leben, das immer zugleich
personales und von Gott bejahtes Leben ist,
zum Ersatzteillager degradiert. Auch medizinischer Nutzen kann kein
Verfahren mit menschlichen Lebewesen rechtfertigen, das die unantastbare
Würde dieses Lebens in Frage stellt. Hier ist den deutlichen Hinweisen zu
folgen, dass sich die genannten medizinischen Ziele auf anderem Wege
erreichen lassen; z.B. über die Gewinnung von Stammzellen aus dem Körper
des erwachsenen Menschen (adulte Stammzellen).
Vom therapeutischen Klonen zu
unterscheiden ist das sogenannte reproduktive Klonen, also die
komplette Herstellung der genetischen Kopie eines schon bestehenden
Menschen.
Es verbietet sich vor allem aus zwei Gründen. Aufgrund des
Herstellungsverfahrens wird dem Klon die sonst übliche Mischung
mütterlicher und väterlicher Gene vorenthalten. Außerdem wird der
geklonte Mensch instrumentalisiert. Er wird nicht um seiner selbst willen
erzeugt, sondern mit bestimmten Absichten, als Mittel zum Zweck, z. B.
als Kopie eines als besonders vorzugswürdig erachteten Menschen,
vielleicht eines berühmten Zeitgenossen, oder aber als Ersatzteillager
für Organspenden. Zu Recht wird dieses Verfahren weltweit geächtet. Den
einzelnen Stimmen, die sich seit neuestem gegen diese Ächtung in der
Wissenschaft wehren, muss entschieden widersprochen werden.
Arzneimittel
Bei der Herstellung von
Arzneimitteln schließt die Gentechnik insofern eine Lücke, als
bestimmte Arzneimittel auf anderem Weg überhaupt nicht oder nur mit
größerem Aufwand, geringerer Sicherheit und Reinheit hergestellt werden
können. Im Hinblick auf den ethisch gebotenen Gesundheitsschutz wäre es
unverantwortlich, auf die durch die Gentechnik eröffneten neuen
Möglichkeiten der Herstellung von Arzneimitteln zu verzichten. Die
Bedeutung der anderen Arzneistoffe wird durch die gentechnische
Herstellung einiger Produkte nicht geschmälert. Auch sie haben nach wie
vor ihre Berechtigung bei der Behandlung von Kranken.
Patente auf Leben
Eine Sonderfrage der
Gentechnik ist die der Patentierung. Patente sind Schutzrechte für
Erfindungen und Leistungen. Wer Neues schafft, soll auch Nutzen und Gewinn
davon haben. Es ist allerdings fraglich, ob die klassischen
Patentrechtsgrundsätze, die im 19. Jahrhundert entwickelt wurden und an
unbelebter Materie orientiert sind, auch auf das Gebiet der belebten Natur
übertragen werden können. Organe, Gewebe, Zellen und Gene werden vom
Menschen nicht erfunden, sondern in der Schöpfung aufgefunden. Wir gehen
von dem Grundsatz aus, dass Leben als solches allen gehört und nicht
patentiert werden kann. Lebewesen und deren Teile sind nicht patentierbar,
auch wenn sie biotechnische Veränderungen tragen. Lediglich das Wissen
von Funktionen in derart veränderten Lebewesen sowie Verfahren,
mit denen veränderte Lebewesen hergestellt werden können, sind
patentierbar.
Der Mensch muss Verantwortung übernehmen
Das Potenzial der Gentechnik,
von dem hier die Rede war, verführt die einen zu einer
Machbarkeits-Euphorie, die anderen zu einer völligen Ablehnung. Beides ist
falsch. Es gilt, ethisch richtige Ziele und Methoden in der Gentechnik zu
unterstützen, falsche Zielsetzungen der Gentechnik zu durchschauen und
weder alles zu glauben, was sie verspricht, noch alles zu tun, was sie
ermöglicht. Gefordert sind Sensibilität und die Fortentwicklung
moralischer Kompetenz. Insbesondere gilt es, die Würde des Menschen,
die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, ebenso wie die
Selbstbestimmungsrechte und die Persönlichkeitsrechte zu achten und so
einer Kultur des Lebens zum Durchbruch zu verhelfen.
Das Verhalten
des Christen gegenüber den einzelnen Anwendungsbereichen der Gentechnik
kann je unterschiedlich bestimmt sein von Zustimmung, Wachsamkeit,
Betroffenheit und Widerstand.
Wir begrüßen die Bereitschaft
der Politiker/innen und Wissenschaftler/innen, die in diesem Text
besprochenen Themen in der Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen.
Voraussetzung für ein Gelingen dieser Diskussion ist allerdings auch eine
geeignete Information der Diskussionsteilnehmer über das Ergebnis und
die Grenzen eines solchen Diskussionsprozesses. Wir warnen davor zu
glauben, diese Fragen mit Hilfe von Mehrheitsentscheidungen klären zu
können. Menschenwürde ist nicht disponibel; sie liegt der
staatlichen Gewalt voraus und bindet sie (Art. 1 GG). Der Wert
menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende gehört zu jenen
Vorgegebenheiten, über die nicht abgestimmt werden kann. Dies sagt uns
auch unsere Verfassung (Art. 19,2 GG).
Das Nachdenken
über den Menschen selbst darf in einem solchen gesellschaftlichen Diskurs
nicht zu kurz kommen. Es muss überdies deutlich werden, dass ökonomische
Gründe nicht hinreichen, um bestimmter ethisch nicht vertretbarer
Forschung oder ethisch problematischen Verfahren zum Durchbruch zu
verhelfen.
Hinter manchen gentechnischen Forschungen und Entwicklungen
verbergen sich auch zuweilen massive wirtschaftliche Interessen, die zu
einer industriellen Verwertung und Nutzung des Menschen führen können.
An die Forscher
in diesem Bereich ergeht der Appell, dass sie die menschendienliche
Perspektive nicht aus den Augen verlieren. Zur Verantwortung des
Forschers gehört es, dass er die Chancen und Risiken seines
Forschungsgegenstandes verantwortungsbewusst überprüft, einer sorgsamen
Folgenabschätzung unterzieht und über sein Tun gewissenhaft Rechenschaft
gibt.
Das Parlament ist gefordert,
durch entsprechende Gesetze der Komplexität, den Risikodimensionen, den
Zukunftswirkungen und den ethischen Implikationen der Gentechnik Rechnung
zu tragen.
Der christliche Glaube bewahrt
uns vor Machbarkeits- und Erlösungsphantasien, die an wissenschaftliche
Erkenntnisse und technische Errungenschaften angehängt werden. Er bewahrt
uns auch vor der Anerkennung moralisch bedenklicher Ziele sowie moralisch
falscher Mittel. Glaube und Vernunft sind nach der Enzyklika “Fides et
ratio” die “Flügel” der praktischen Weisheit.
Was wir im Glauben annehmen, steht vernünftigen Gründen offen. Was gemäß
der sittlichen Vernunft falsch ist, haben wir im Glauben mit zu bekämpfen
oder, was gut und richtig ist, anzuerkennen. Alle, die in der Kirche und
Gesellschaft Sorge tragen für eine bessere Erfassung der angesprochenen
Probleme, sind dazu aufgerufen, den Fortschritt der Lebenswissenschaften
mit Verantwortung zu begleiten.
Augsburg, den 7. März 2001
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