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Katechismus der Katholischen Kirche
Dritter Teil: Das Leben in Christus Christ, erkenne deine Würde 1691 „Christ, erkenne deine Würde! Du bist der göttlichen Natur teilhaftig geworden, kehre nicht zu der alten Erbärmlichkeit zurück und lebe nicht unter deiner Würde. Denk an das Haupt und den Leib, dem du als Glied angehörst! Bedenke, daß du der Macht der Finsternis entrissen und in das Licht und das Reich Gottes aufgenommen bist" (Leo d. Gr., serm. 21,2–3). 1692 Das Glaubensbekenntnis sagt, wie groß die Gaben sind, die Gott in seinem Schöpfungswerk und mehr noch im Werk der Erlösung und Heiligung dem Menschen geschenkt hat. Was der Glaube bekennt, geben die Sakramente weiter. Durch die Sakramente der Wiedergeburt sind die Christen „Kinder Gottes" geworden (Joh 1,12; 1 Joh 3,1) und haben „an der göttlichen Natur Anteil erhalten" (2 Petr 1,4). Im Glauben ihrer neuen Würde bewußt, sollen die Christen fortan so leben, „wie es dem Evangelium Christi entspricht" (Phil 1,27). Sie werden dazu befähigt durch die Gnade Christi und die Gaben seines Geistes, die sie durch die Sakramente und das Gebet erhalten. Leben aus Gott, dem Dreifaltigen 1693 Christus Jesus tat stets das, was dem Vater gefiel [Vgl. Joh 8,29]. Er lebte in vollkommener Gemeinschaft mit ihm. Auch seine Jünger sind dazu berufen, vor dem Angesicht des Vaters zu leben, „der auch das Verborgene sieht" (Mt 6,6), damit sie „vollkommen werden, wie der himmlische Vater es ist" [Vgl. Mt 5,47]. 1694 Die Christen sind „für die Sünde tot, leben aber für Gott in Christus Jesus" (Röm 6, 11), weil sie durch die Taufe in Christus eingegliedert [Vgl. Röm 6,5] sind. So haben sie am Leben des Auferstandenen Anteil [Vgl. Kol 2,12]. In der Nachfolge Christi und in Einheit mit ihm [Vgl. Joh 15,5] sind die Christen fähig, Gott nachzuahmen „als seine geliebten Kinder" (Eph 5,1) und dem Weg der Liebe zu folgen. Sie suchen in ihrem Denken, Reden und Handeln „so gesinnt" zu sein, „wie es dem Leben in Christus Jesus entspricht" (Phil 2,5) und sich an sein Beispiel zu halten [Vgl. Joh 13,12–16]. 1695 „Gerecht geworden im Namen Jesu Christi, des Herrn, und im Geist unseres Gottes" (1 Kor 6, 11), „Geheiligte in Christus Jesus" und „berufen als Heilige" (1 Kor 1,2), sind die Christen „Tempel des Heiligen Geistes" geworden [Vgl. 1 Kor 6,19]. Der „Geist des Sohnes" lehrt sie, zum Vater zu beten [Vgl. Gal 4,6]. Und weil er zu ihrem Leben geworden ist, drängt er sie zum Handeln [Vgl. Gal 5,25], damit sie durch tätige Liebe „die Früchte des Geistes" (Gal 5,22) hervorbringen. Der Heilige Geist heut die Wunden der Sünde und „erneuert" unseren „Geist und Sinn" (Eph 4,23); er erleuchtet und stärkt uns, damit wir durch „Güte, Gerechtigkeit und Wahrheit" (Eph 5,9) in allem als „Kinder des Lichts" leben (Eph 5,8). Die zwei Wege 1696 Der Weg Christi führt „zum Leben", ein gegenläufiger Weg jedoch führt „ins Verderben" (Mt 7, 13_14) [Vgl. Dtn 30,15–20]. Das Gleichnis des Evangeliums von den zwei Wegen hat in der Katechese der Kirche einen festen Platz. Es zeigt, wie wichtig sittliche Entscheidungen für unser Heil sind. „Der Wege sind zwei: einer des Lebens und einer des Todes. Sie gehen aber weit auseinander" (Didaché 1, 1). Die Katechese des Lebens in Christus 1697 Die Katechese soll klar aufzeigen, welche Freude auf dem Weg Christi zu finden ist, und welche Forderungen er stellt [Vgl. CT 29.]. Die Katechese über das Leben „als neue Menschen" (Röm 6,4) in Christus soll sein: – Eine Katechese des Heiligen Geistes. Dieser ist der innere Lehrer des christusgemäßen Lebens, der liebende Gast und Freund, der dieses Leben beseelt, es lenkt, berichtigt und stärkt. – Eine Katechese der Gnade, denn durch Gnade sind wir gerettet und nur durch Gnade können unsere Werke Frucht für das ewige Leben bringen. Eine Katechese der Seligpreisungen, denn diese sind der Inbegriff des Weges Christi, der einzige Pfad zum ewigen Glück, nach dem das Herz des Menschen sich sehnt. Eine Katechese über Sünde und Vergebung. Wenn der Mensch nicht einsieht, daß er Sünder ist, kann er die Wahrheit über sich selbst nicht erkennen; diese Wahrheit aber ist eine Voraussetzung zu gutem Handeln. Ohne das Angebot der Vergebung könnte der Mensch diese Wahrheit nicht ertragen. – Eine Katechese der menschlichen Tugenden, die erfassen läßt, wie schön und erstrebenswert die Fähigkeit und Bereitschaft zum guten Handeln ist. – Eine Katechese der christlichen Tugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe – eine Katechese, die großherzig am Vorbild der Heiligen Maß nimmt. – Eine Katechese des doppelten Gebotes der Liebe, welches im Dekalog entfaltet wird. – Eine kirchliche Katechese, denn im vielfältigen Austausch der „geistlichen Güter" in der „Gemeinschaft der Heiligen" kann das christliche Leben wachsen, sich entfalten und sich mitteilen. 1698 Der erste und letzte Bezugspunkt dieser Katechese wird stets Jesus Christus selbst sein. Er ist „der Weg, die Wahrheit und das Leben" (Joh 14,6). Wenn wir gläubig auf Christus blicken, dürfen wir hoffen, daß er an uns seine Verheißungen erfüllt. Und wenn wir ihn lieben, wie er uns geliebt hat, werden wir so handeln, wie es unserer Würde entspricht. „Ich bitte dich, denk daran, daß unser Herr Jesus Christus dein Haupt ist und daß du eines seiner Glieder bist. Er ist für dich, was das Haupt für die Glieder bedeutet. Alles, was sein ist, ist auch dein: Geist, Herz, Leib, Seele und alle Fähigkeiten. Du sollst sie gebrauchen, als gehörten sie dir, um Gott zu dienen, zu loben, zu lieben und zu verherrlichen. Du bist für Christus, was ein Glied für das Haupt ist. Darum wünscht er dringend, alle deine Fähigkeiten, als seien es die seinen, in Dienst zu nehmen, um dem Vater zu dienen und ihn zu verherrlichen" (Johannes Eudes, Cord. 1,5).„Für mich ist Christus das Leben" (Phil 1,21). ERSTER ABSCHNITT DIE BERUFUNG DES MENSCHEN: DAS LEBEN IM HEILIGEN GEIST 1699 Das Leben im Heiligen Geist vollendet die Berufung des Menschen (erstes Kapitel). Es besteht in der Liebe zu Gott und in der Solidarität mit den Menschen (zweites Kapitel). Es wird zu unserem Heil aus Gnade geschenkt (drittes Kapitel). ERSTES KAPITEL DIE WÜRDE DES MENSCHEN 1700 Die Würde des Menschen wurzelt in seiner Erschaffung nach Gottes Bild und Ähnlichkeit (Artikel 1); sie kommt in seiner Berufung zur Seligkeit Gottes zur Vollendung (Artikel 2). Aufgabe des Menschen ist es, in Freiheit auf diese Vollendung zuzugehen (Artikel 3). Durch seine bewußten Handlungen (Artikel 4) richtet sich der Mensch nach dem von Gott versprochenen und durch sein Gewissen bezeugten Guten aus oder wendet sich dagegen (Artikel 5). Der Mensch leistet einen eigenen Beitrag zu seinem inneren Wachstum; er macht sein ganzes Sinnes- und Geistesleben zum Mittel dieses Wachstums (Artikel 6). Mit Hilfe der Gnade wächst er in der Tugend (Artikel 7), meidet die Sünde und gibt sich, wenn er dennoch sündigt, wie der verlorene Sohn‘ dem Erbarmen des himmlischen Vaters anheim (Artikel 8). So gelangt er zur vollkommenen Liebe. ARTIKEL 1 DER MENSCH: GOTTES EBENBILD 1701 „Christus ... macht in der Offenbarung des Geheimnisses des Vaters und seiner Liebe dem Menschen sein eigenes Wesen voll kund und erschließt ihm seine höchste Berufung" (GS 22,1). In Christus, dem „Ebenbild des unsichtbaren Gottes" (Kol 1,15) [Vgl. 2 Kor 4,4], wurde der Mensch nach dem „Bilde" des Schöpfers, „ihm ähnlich" erschaffen. In Christus, dem Erlöser und Retter, wurde das durch die Ursünde entstellte göttliche Abbild im Menschen in seiner ursprünglichen Schönheit wiederhergestellt und durch die Gnade Gottes veredelt [Vgl. GS 22,2]. 1702 Das Bild Gottes ist in jedem Menschen gegenwärtig. Es wird in der Gemeinschaft der Menschen, die der Einheit der göttlichen Personen gleicht [Vgl das zweite Kapitel], sichtbar. 1703 Weil er eine „geistige und unsterbliche Seele" besitzt (GS 14), ist „der Mensch ... auf Erden das einzige Geschöpf ... das Gott um seiner selbst willen gewollt hat" (GS 24,3). Schon von seiner Empfängnis an ist er für die ewige Seligkeit bestimmt. 1704 Der Mensch hat am Licht und an der Kraft des göttlichen Geistes teil. Durch seine Vernunft ist er fähig, die vom Schöpfer in die Dinge hineingelegte Ordnung zu verstehen. Durch seinen Willen ist er imstande, auf sein wahres Heil zuzugehen. Er findet seine Vollendung in der „Suche und Liebe des Wahren und Guten" (GS 15,2). 1705 Dank seiner Seele und seiner geistigen Verstandes- und Willenskraft ist der Mensch mit Freiheit begabt, die „ein erhabenes Kennzeichen des göttlichen Bildes im Menschen" ist (GS 17). 1706 Durch seine Vernunft vernimmt der Mensch die Stimme Gottes, die ihn drängt, „das Gute zu lieben und zu tun und das Böse zu meiden" (GS 16). Jeder Mensch ist zum Gehorsam gegenüber diesem Gesetz verpflichtet, das im Gewissen ertönt und in der Liebe zu Gott und zum Nächsten erfüllt wird. Im sittlichen Handeln zeigt sich die Würde des Menschen. 1707 Der Mensch hat „auf Anraten des Bösen gleich von Anfang der Geschichte an seine Freiheit mißbraucht" (GS 13, 1). Er ist der Versuchung erlegen und hat das Böse getan. Zwar verlangt er immer noch nach dem Guten, aber seine Natur ist durch die Erbsünde verwundet. Er neigt zum Bösen und ist dem Irrtum unterworfen. „So ist der Mensch in sich selbst zwiespältig. Deshalb stellt sich das ganze Leben der Menschen, das einzelne wie das kollektive, als Kampf dar, und zwar als ein dramatischer, zwischen Gut und Böse, zwischen Licht und Finsternis" (GS 13,2). 1708 Christus hat uns durch sein Leiden vom Satan und von der Sünde befreit. Er hat für uns das neue Leben im Heiligen Geist verdient. Seine Gnade stellt wieder her, was die Sünde in uns verdorben hat. 1709 Wer an Christus glaubt, wird Kind Gottes. Diese Annahme an Kindes Statt gestaltet den Menschen um und läßt ihn dem Vorbild Christi folgen. Sie befähigt ihn, richtig zu handeln und das Gute zu tun. In Vereinigung mit seinem Erlöser gelangt der Jünger zur Vollkommenheit der Liebe, zur Heiligkeit. Das sittliche Leben, in der Gnade gereift, weitet sich in der Herrlichkeit des Himmels zum ewigen Leben. Kurztexte 1710 Christus macht dem Menschen sein eigenes Wesen voll kund und erschließt ihm seine höchste Berufung (GS 22 1). 1711 Der Mensch ist, schon von seiner Empfängnis an auf Gott hingeordnet und zur ewigen Seligkeit bestimmt weil er mit einer geistigen Seele mit Vernunft und Willen begabt ist. Er erstrebt seine Vollendung in der Suche und Liebe des Wahren und Guten (GS 15 2). 1712 Die wahre Freiheit ist „ein erhabenes Kennzeichen des göttlichen Bildes im Menschen" (GS 17). 1713 Der Mensch ist verpflichtet dem natürlichen Sittengesetz zu gehorchen das ihn anhält das Gute zu lieben und zu tun und das Böse zu meiden" (GS 16). Dieses Gesetz ertönt in seinem Gewissen. 1714 Der in seiner Natur durch die Erbsünde verwundete Mensch ist dem Irrtum unterworfen und in der Ausübung seiner Freiheit zum Bösen geneigt. 1715 Wer an Christus glaubt hat das neue Leben im Heiligen Geist. Das in der Gnade gewachsene und gereifte sittliche Leben soll sich in der Herrlichkeit des Himmels vollenden ARTIKEL 2 UNSERE BERUFUNG ZUR SELIGKEIT I Die Seligpreisungen 1716 Die Seligpreisungen stehen im Herzen der Predigt Jesu. Sie nehmen die Verheißungen wieder auf, die dem auserwählten Volk seit Abraham gemacht wurden. Die Seligpreisungen vollenden die Verheißungen, indem sie diese nicht mehr bloß auf den Besitz eines Landes, sondern auf das Himmelreich ausrichten: Selig, die arm sind im Geiste; denn ihnen gehört das Himmelreich. Selig die Trauernden; denn sie werden getröstet werden. Selig, die Sanftmütigen; denn sie werden das Land erben. Selig, die hungern und dürsten nach der Gerechtigkeit; denn sie werden satt werden. Selig die Barmherzigen; denn sie werden Erbarmen finden. Selig, die ein reines Herz haben; denn sie werden Gott schauen. Selig, die Frieden stiften; denn sie werden Söhne Gottes genannt werden. Selig, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn ihnen gehört das Himmelreich. Selig seid ihr, wenn ihr um meinetwillen beschimpft und verfolgt und auf alle mögliche Weise verleumdet werdet. Freut euch und jubelt: Euer Lohn im Himmel wird groß sein. (Mt 5,3–12) 1717 Die Seligpreisungen spiegeln das Antlitz Jesu Christi und seine Liebe. Sie zeigen die Berufung der Gläubigen, in die Herrlichkeit seines Leidens und seiner Auferstehung mit hineingenommen zu werden; sie heben die Taten und Haltungen hervor, die das christliche Leben kennzeichnen; sie sind überraschende Verheißungen, die in Bedrängnissen die Hoffnung stärken; sie künden die Segnungen und Belohnungen an, welche die Jünger insgeheim schon besitzen; im Leben der Jungfrau Maria und aller Heiligen sind sie schon eröffnet. II Die Sehnsucht nach Glück 1718 Die Seligpreisungen entsprechen dem natürlichen Verlangen nach Glück. Dieses Verlangen geht auf Gott zurück. Er hat es in das Herz des Menschen gelegt, um ihn an sich zu ziehen, denn Gott allein vermag es zu erfüllen: „Gewiß wollen wir alle glücklich leben, und im Menschengeschlecht gibt es niemand, der diesem Satz nicht zustimmt, noch bevor er voll ausgesprochen ist" (Augustinus, mor. eccl. 1,3,4). „Auf welche Weise soll ich dich suchen, Herr? Denn wenn ich dich, meinen Gott, suche, suche ich das glückselige Leben. Ich will dich suchen, auf daß meine Seele lebe. Denn mein Leib lebt durch meine Seele, und meine Seele lebt durch dich" (Augustinus, Conf. 10,29). „Gott allein sättigt" (Thomas v. A., symb. 1). 1719 Die Seligpreisungen enthüllen den Sinn des menschlichen Daseins, das letzte Ziel des menschlichen Handelns: die Seligkeit in Gott. Gott richtet diese Berufung an jeden Menschen persönlich, aber auch an die ganze Kirche, an das neue Volk derer, welche die Verheißung empfangen haben und im Glauben aus ihr leben. III Die christliche Glückseligkeit 1720 Das Neue Testament verwendet mehrere Ausdrücke, um die Glückseligkeit zu bezeichnen, zu der Gott den Menschen beruft: das Kommen des Reiches Gottes [Vgl. Mt 4,17]; die Schau Gottes: „Selig, die ein reines Herz haben; denn sie werden Gott schauen" (Mt 5,8) [Vgl. 1 Joh 3,2; 1 Kor 13,12 ]; das Eingehen in die Freude des Herrn [Vgl. Mt 25,21.23] und das Eintreten in die Ruhe Gottes [Vgl. Hebr 4,7–11]. „Da werden wir feiern und schauen, schauen und lieben, lieben und preisen. Ja, so wird es am Ende endlos sein. Denn was für ein Ziel haben wir, wenn nicht das, zum Reich zu gelangen, das kein Ende haben wird?" (Augustinus, civ. 22,30). 1721 Gott hat uns ins Dasein gerufen, damit wir ihn erkennen, ihm dienen, ihn lieben und so ins Paradies gelangen. Die Seligkeit gibt uns Anteil „an der göttlichen Natur" (2 Petr 1,4) und am ewigen Leben [Vgl. Joh 17,3]. Mit ihr tritt der Mensch in die Herrlichkeit Christi ein [Vgl. Röm 8,18.] und in die Wonne des dreifaltigen Lebens. 1722 Solche Seligkeit übersteigt den Verstand und die Kräfte des Menschen. Sie wird durch die Gnade Gottes geschenkt. Darum nennt man sie übernatürlich, wie die Gnade, die den Menschen auf den Eintritt in die Freude Gottes vorbereitet. „Selig, die ein reines Herz haben; denn sie werden Gott schauen.‘ In seiner Größe und unaussprechlichen Herrlichkeit wird zwar ‚niemand Gott schauen und leben‘, denn unfaßbar ist der Vater. In seiner Liebe, Menschenfreundlichkeit und Allmacht aber geht er so weit, daß er denen, die ihn lieben, das Vorrecht gewährt, Gott zu schauen ... Denn ‚was den Menschen unmöglich ist, ist Gott möglich" (Irenäus, hær. 4,20,5). 1723 Die verheißene Seligkeit stellt uns vor wichtige sittliche Entscheidungen. Sie lädt uns ein, unser Herz von bösen Trieben zu läutern und danach zu streben, Gott über alles zu lieben. Sie lehrt uns: Das wahre Glück liegt nicht in Reichtum und Wohlstand, nicht in Ruhm und Macht, auch nicht in einem menschlichen Werk – mag dieses auch noch so wertvöll sein wie etwa die Wissenschaften, die Technik und die Kunst – und auch in keinem Geschöpf, sondern einzig in Gott, dem Quell alles Guten und aller Liebe. „Vor dem Reichtum beugen alle die Knie; ihm huldigt die Menge, die ganze Masse der Menschen instinktiv. Sie bemessen das Glück nach dem Vermögen, und nach dem Vermögen bemessen sie auch das Ansehen ... All das kommt aus der Überzeugung, daß man mit dem Reichtum alles könne. Reichtum ist eines der heutigen Idole, und die Bekanntheit ein anderes ... Die allgemeine Bekanntheit, die Tatsache, daß man bekannt ist und in der Welt Aufsehen erregt (was man ein Presserenommee nennen könnte), ist nun zu etwas in sich Gutem geworden, zu einem höchsten Gut, zu einem Gegenstand wahrer Verehrung" (J. H. Newman, mix. 5: Über die Heiligkeit). 1724 Der Dekalog, die Bergpredigt und die Lehre der Apostel weisen uns den Weg, der zum Reich des Himmels führt. Wir gehen diesen Weg Schritt für Schritt in den alltäglichen Verrichtungen, gestützt durch die Gnade des Heiligen Geistes. Durch das Wirken des Wortes Christi tragen wir in der Kirche allmählich Früchte zur Ehre Gottes [Vgl. das Gleichnis vom Sämann: Mt 13,3–23]. Kurztexte 1725 Die Seligpreisungen übernehmen und erfüllen was Gott seit Abraham verheißen hat indem sie die Verheißungen auf das Himmelreich aus richten. Sie entsprechen dem Verlangen nach Gluck das Gott in das Herz des Menschen gelegt hat. 1726 Die Seligpreisungen weisen uns das letzte Ziel zu dem Gott uns beruft: das Himmelreich die Schau Gottes die Teilhabe an der göttlichen Natur das ewige Leben die Gotteskindschaft und die Ruhe in Gott. 1727 Die Selzgkeit des enigen Lebens ist ein Geschenk der Gnade Gottes; sie ist übernatürlich wie die Gnade, die zu ihr führt. 1728 Die Seligpreisungen stellen uns vor wichtige Entscheidungen bezüglich der irdischen Gutei Sie läutern unser Herz und lehren uns Gott über alles zu lieben. 1729 Die himmlische Seligkeit setzt die Maßstäbe für einen dem Gesetz Gottes entsprechenden Gebrauch der irdischen Güter. ARTIKEL 3 DIE FREIHEIT DES MENSCHEN 1730 Gott hat den Menschen als vernunftbegabtes Wesen erschaffen und ihm die Würde einer Person verliehen, die aus eigenem Antrieb handelt und über ihre Handlungen Herr ist. „Gott wollte nämlich den Menschen ‚der Macht der eigenen Entscheidung überlassen‘ (Sir 15,14), so daß er von sich aus seinen Schöpfer suche und frei zur vollen und seligen Vollendung gelange, indem er ihm anhängt" (GS 17). „Der Mensch ist vernünftig und dadurch das Ebenbild Gottes, geschaffen in Freiheit und Herr seines Tuns" (Irenäus, hær. 4,4,3). I Freiheit und Verantwortung 1731 Die Freiheit ist die in Verstand und Willen verwurzelte Fähigkeit, zu handeln oder nicht zu handeln, dieses oder jenes zu tun und so von sich aus bewußte Handlungen zu setzen. Durch den freien Willen kann jeder über sich selbst bestimmen. Durch seine Freiheit soll der Mensch in Wahrheit und Güte wachsen und reifen. Die Freiheit erreicht dann ihre Vollendung, wenn sie auf Gott, unsere Seligkeit, ausgerichtet ist. 1732 Solange sich die Freiheit nicht endgültig an Gott, ihr höchstes Gut, gebunden hat, liegt in ihr die Möglichkeit, zwischen Gut und Böse zu wählen, also entweder an Vollkommenheit zu wachsen oder zu versagen und zu sündigen. Die Freiheit kennzeichnet die im eigentlichen Sinn menschlichen Handlungen. Sie zieht Lob oder Tadel, Verdienst oder Schuld nach sich. 1733 Je mehr man das Gute tut, desto freier wird man. Wahre Freiheit gibt es nur im Dienst des Guten und der Gerechtigkeit. Die Entscheidung zum Ungehorsam und zum Bösen ist ein Mißbrauch der Freiheit und macht zum Sklaven der Sünde [Vgl. Röm 6,17]. 1734 Aufgrund seiner Freiheit ist der Mensch für seine Taten soweit verantwortlich, als sie willentlich sind. Fortschritt in der Tugend, Erkenntnis des Guten und Askese stärken die Herrschaft des Willens über das Tun. 1735 Die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie können durch Unkenntnis, Unachtsamkeit, Gewalt, Furcht, Gewohnheiten, übermäßige Affekte sowie weitere psychische oder gesellschaftliche Faktoren vermindert, ja sogar aufgehoben sein. 1736 Jede direkt gewollte Tat ist dem Handelnden anzurechnen. So richtet der Herr an Eva nach dem Sündenfall im Garten die Frage: „Was hast du da getan?" (Gen 3,13). Die gleiche Frage stellt er Kain [Vgl. Gen 4,10]. Der Prophet Natan stellt sie dem König David nach dem Ehebruch mit der Frau des Urija und dessen Ermordung [Vgl Sam 12,7–15]. Eine Handlung kann indirekt willentlich sein, und zwar dann, wenn sie infolge einer Fahrlässigkeit in bezug auf etwas geschieht, das man hätte wissen oder tun müssen. Ein Beispiel dafür ist ein Unfall aus Unkenntnis der Verkehrsregeln. 1737 Eine Wirkung, die vom Handelnden nicht gewollt ist, kann in Kauf genommen werden, wie etwa eine Mutter übermäßige Erschöpfung in Kauf nimmt, um ihr krankes Kind zu pflegen. Die schlechte Wirkung ist nicht anrechenbar, wenn sie weder als Zweck noch als Mittel gewollt war, so z. B. der eigene Tod, den jemand erleidet, weil er einem Menschen, der in Gefahr ist, zuhilfe kommt. Anrechenbar ist aber die schlechte Wirkung dann, wenn sie vorauszusehen war und der Handelnde sie hätte vermeiden können, wie etwa die Tötung eines Menschen durch einen betrunkenen Fahrzeuglenker. 1738 Freiheit wird in zwischenmenschlichen Beziehungen ausgeübt. Jeder Mensch hat das natürliche Recht, als ein freies, verantwortliches Wesen anerkannt zu werden, weil er nach dem Bilde Gottes geschaffen ist. Alle Menschen sind einander diese Achtung schuldig. Das Recht, die Freiheit auszuüben, ist untrennbar mit der Würde des Menschen verbunden, besonders in sittlichen und religiösen Belangen [Vgl. DH 2]. Dieses Recht muß durch die staatliche Gesetzgebung anerkannt und innerhalb der Grenzen des Gemeinwohls und der öffentlichen Ordnung geschützt werden [Vgl. DH 7]. II Die menschliche Freiheit in der Heilsökonomie 1739 Freiheit und Sünde. Die Freiheit des Menschen ist begrenzt und fehlbar. Der Mensch hat sich tatsächlich verfehlt. Er hat freiwillig gesündigt. Indem er den liebevollen Plan Gottes zurückwies, täuschte er sich selbst; er wurde zum Sklaven der Sünde. Diese erste Entfremdung zog viele andere nach sich. Die Geschichte der Menschheit zeugt von Anfang an von schlimmen Geschehnissen und Unterdrückungen, die infolge eines Mißbrauchs der Freiheit aus dem Herzen des Menschen hervorgingen. 1740 Bedrohungen der Freiheit. Die Freiheit gibt uns nicht das Recht, alles zu sagen und alles zu tun. Es ist falsch zu behaupten, daß der Mensch, das Subjekt der Freiheit ist, das „sich selbst genügt und als Ziel die Befriedigung seines eigenen Interesses im Genuß der irdischen Güter hat" (CDF, Instr. „Libertatis conscientia" 13). Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Voraussetzungen zu einer gerechten Ausübung der Freiheit werden allzu oft verkannt oder verletzt. Solche Verblendung und Ungerechtigkeit belasten das sittliche Leben und bringen Starke und Schwache in Versuchung, gegen die Liebe zu sündigen. Wenn sich der Mensch vom sittlichen Gesetz entfernt, beeinträchtigt er seine Freiheit, kettet sich an sich selbst, zerreißt die Bande der Brüderlichkeit und lehnt sich gegen die göttliche Wahrheit auf. 1741 Befreiung und Heil. Durch sein glorreiches Kreuz hat Christus allen Menschen das Heil erworben. Er hat sie von der Sünde befreit, die sie gefangen hielt. „Zur Freiheit hat uns Christus befreit" (Gal 5, 1). In ihm haben wir teil an der „Wahrheit", die frei macht (Joh 8,32). Uns wurde der Heilige Geist geschenkt, und „wo der Geist des Herrn wirkt, da ist Freiheit" (2 Kor 3, 17), lehrt der hl. Paulus. Schon jetzt rühmen wir uns der „Freiheit und Herrlichkeit der Kinder Gottes" (Röm 8,21). 1742 Freiheit und Gnade. Die Gnade Christi beeinträchtigt unsere Freiheit keineswegs, falls diese dem Sinn für das Wahre und Gute entspricht, den Gott in das Herz des Menschen gelegt hat. Die christliche Erfahrung bezeugt vor allem im Gebet das Gegenteil: Unsere innere Freiheit und unsere Standhaftigkeit in Prüfungen sowie gegenüber dem Druck und den Zwängen der äußeren Welt nehmen in dem Maß zu, in dem wir den Anregungen der Gnade folgen. Durch das Wirken der Gnade erzieht uns der Heilige Geist zur geistigen Freiheit, um uns zu freien Mitarbeitern seines Werkes in Kirche und Welt zu machen. „Allmächtiger und barmherziger Gott, ... Halte von uns fern, was uns gefährdet, und nimm weg, was uns an Seele und Leib bedrückt, damit wir freien Herzens deinen Willen tun" (MR, Tagesgebet vom 32. Sonntag). Kurztexte 1743 Gott hat den Menschen der Macht der eigenen Entscheidung überlassen (Sir 15 14) damit er seinem Schöpfer in Freiheit anhängen und so zur seligen Vollendung gelangen kann [Vgl. GS 17,1]. 1744 Die Freiheit ist die Macht zu handeln oder nicht zu handeln und selbständig willentliche Handlungen zu setzen. Die Ausübung der Freiheit ist vollkommen wenn sie auf Gott das höchste Gut ausgerichtet ist. 1745 Die Freiheit kennzeichnet die eigentlich menschlichen Handlungen. Sie macht den Menschen für willentlich gesetzte Taten verantwortlich Seine willentlichen Handlungen sind ihm zu eigen. 1746 Unkenntnis Gewalt Furcht und weitere psychische oder gesellschaftliche Umstände können die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie vermindern oder aufheben. 1747 Das Recht seine Freiheit auszuüben ist eine von der Menschenwürde untrennbare Forderung besonders in religiösen und sittlichen Belangen. Mit der Ausübung der Freiheit ist aber nicht das Recht gegeben alles zu sagen oder alles zu tun. 1748 Zur Freiheit hat uns Christus befreit (Gal 5 1). ARTIKEL 4 DER SITTLICHE CHARAKTER DER MENSCHLICHEN HANDLUNGEN 1749 Die Freiheit macht den Menschen zu einem sittlichen Subjekt. Wenn er bewußt handelt, ist der Mensch sozusagen der Vater seiner Handlungen. Die eigentlich menschlichen, das heißt aufgrund eines Gewissensurteils gewählten Handlungen können sittlich bewertet werden. Sie sind entweder gut oder böse. I Die Quellen der Sittlichkeit 1750 Der sittliche Charakter der menschlichen Handlungen hängt ab – vom gewählten Objekt; – vom angestrebten Ziel oder von der Absicht; – von den Umständen der Handlung. Das Objekt, die Absicht und die Umstände bilden die Quellen oder wesentlichen Elemente der Sittlichkeit menschlicher Handlungen. 1751 Das gewählte Objekt ist ein Gut, auf das sich der Wille bewußt richtet. Es ist der „Stoff" einer menschlichen Handlung. Das gewählte Objekt bestimmt den sittlichen Charakter des Willensaktes, je nachdem, ob es gemäß dem Urteil der Vernunft dem wahren Gut entspricht oder nicht. Die objektiven Regeln der Sittlichkeit drücken die vernunftgemäße Ordnung des Guten und des Bösen aus, die durch das Gewissen bezeugt wird. 1752 Im Unterschied zum Objekt steht die Absicht auf der Seite des handelnden Subjekts. Weil die Absicht in der Freiheit wurzelt und die Handlung auf ihr Ziel festlegt, ist sie ein Element, das den sittlichen Charakter einer Handlung wesentlich bestimmt. Das Ziel ist das, worauf sich die Absicht in erster Linie richtet. Es bezeichnet den im Handeln angestrebten Zweck. Die Absicht ist eine auf das Ziel gerichtete Willensbewegung; sie bestimmt, worauf sich das Handeln richtet. Sie richtet den Blick auf das Gut, das von der betreffenden Handlung erwartet wird. Sie beschränkt sich nicht auf die Ausrichtung einzelner Taten, sondern kann eine Vielfalt von Handlungen auf ein und dasselbe Ziel hinordnen; sie kann das ganze Leben auf das letzte Ziel ausrichten. Zum Beispiel hat ein Dienst, den man erweist, das Ziel, dem Mitmenschen zu helfen; er kann aber gleichzeitig von der Liebe zu Gott als dem letzten Ziel all unserer Handlungen beseelt sein. Ein und dieselbe Handlung kann auch von mehreren Absichten getragen sein, etwa, wenn man einen Dienst erweist, um eine Gunst zu erlangen oder um sich damit zu brüsten. 1753 Eine gute Absicht (z. B. die, dem Nächsten zu helfen) macht ein an sich falsches Verhalten (wie Lüge oder Verleumdung) nicht zu etwas Gutem oder Richtigem. Der Zweck rechtfertigt die Mittel nicht. Darum kann man etwa die Verurteilung eines Unschuldigen nicht als ein legitimes Mittel zur Rettung des Volkes rechtfertigen. Hingegen wird eine an sich gute Handlung (z. B. Almosengeben) [Vgl. Mt 6,2–4] zu etwas Schlechtem, wenn eine schlechte Absicht (z. B. Eitelkeit) hinzukommt. 1754 Die Umstände, einschließlich der Folgen, sind zweitrangige Elemente einer sittlichen Handlung. Sie tragen dazu bei, die sittliche Güte oder Schlechtigkeit menschlicher Handlungen zu steigern oder abzuschwächen (ein solcher Umstand ist z. B. die Höhe des Betrages eines Diebstahls). Sie können auch die Verantwortung des Handelnden vermindern oder vermehren (z. B. Handeln aus Todesangst). Die Umstände können an sich die sittliche Beschaffenheit der Handlungen selbst nicht ändern; sie können eine in sich schlechte Handlung nicht zu etwas Gutem und Gerechtem machen. II Gute und schlechte Handlungen 1755 Die sittlich gute Handlung setzt voraus, daß sowohl das Objekt als auch die Absicht und die Umstände gut sind. Eine schlechte Absicht macht die Handlung zu etwas Schlechtem, selbst wenn ihr Gegenstand an sich gut ist (etwa beten und fasten, „um von den Menschen gesehen zu werden"). Das gewählte Objekt kann allein schon ein Handeln als Ganzes zu etwas Schlechtem machen. Es gibt konkrete Verhaltensweisen wie etwa die Unzucht, für die sich zu entscheiden stets falsch ist, weil in der Entscheidung für sie ein Fehlgriff des Willens liegt, das heißt etwas sittlich Schlechtes. 1756 Somit ist es falsch, bei der Beurteilung des sittlichen Charakters der menschlichen Handlungen einzig die ihr zugrunde liegende Absicht oder die sie begleitenden Umstände (wie Milieu, gesellschaftlicher Druck, Zwang oder Notwendigkeit zu handeln) zu beachten. Es gibt Handlungen, die wegen ihres Objekts in schwerwiegender Weise, unabhängig von den Umständen und den Absichten, aus sich und in sich schlecht sind, z. B. Gotteslästerung und Meineid, Mord und Ehebruch. Es ist nicht erlaubt, etwas Schlechtes zu tun, damit etwas Gutes daraus entsteht. Kurztexte 1757 Das Objekt die Absicht und die Umstände bilden die drei Quellen der Sittlichkeit menschlicher Handlungen. 1758 Das gewählte Objekt bestimmt die Sittlichkeit des Willensaktes je nachdem die Vernunft es als gut oder schlecht erkennt und beurteilt. 1759 Keine in guter Absicht vollzogene schlechte Tat wird entschuldigt" (Thomas v. A., dec. præc. 1) Der Zweck rechtfertigt die Mittel nicht. 1760 Damit eine Handlung sittlich gut ist müssen zugleich das Objekt das Ziel und die Umstände gut sein. 1761 Es gibt konkrete Verhaltensweisen, die zu wählen immer falsch ist. Denn ein solcher Entschluß bedingt schon eine Ungeordnetheit des Willens das heißt etwas sittlich Schlechtes. Es ist nicht erlaubt etwas Schlechtes zu tun damit dabei etwas Gutes entsteht. ARTIKEL 5 DIE SITTLICHKEIT DER LEIDENSCHAFTEN 1762 Der Mensch richtet sich durch bewußte Handlungen auf die Seligkeit aus. Leidenschaften oder Gefühle, die er verspürt, können darauf vorbereiten und dazu beitragen. I Die Leidenschaften 1763 Der Ausdruck „Leidenschaften" gehört zum christlichen Sprachgebrauch. Als Leidenschaften oder Gefühle bezeichnet man die Regungen und Bewegungen des Empfindungsvermögens. Sie drängen zum Handeln oder Nicht-Handeln, je nachdem, ob etwas als gut oder schlecht empfunden oder vorgestellt wird. 1764 Leidenschaften sind natürliche Regungen der menschlichen Seele. Sie bilden die Durchgangs- und Nahtstelle zwischen dem sinnenhaften und dem geistigen Leben. Unser Herr bezeichnet das Herz des Menschen als die Quelle, aus der die Regungen der Leidenschaften hervorgehen [Vgl. Mk 7,2]. 1765 Die Leidenschaften sind zahlreich. Die grundlegendste Leidenschaft ist die Liebe, hervorgerufen durch die Anziehungskraft des Guten. Liebe bewirkt das Verlangen nach dem nicht gegenwärtigen Gut und die Hoffnung, es zu erlangen. Diese Regung kommt zur Ruhe im Gefallen und in der Freude am Gut, das man besitzt. Die Wahrnehmung von etwas Schlechtem bewirkt Haß, Abneigung und Angst vor dem drohenden Übel. Diese Regung endet in Traurigkeit über das vorhandene Übel oder im Zorn, der sich dagegen aufbäumt. 1766 „Lieben heißt jemandem Gutes wollen" (Thomas v. A., s. th. 1–2, 26,4). Alle anderen Leidenschaften entspringen dieser Urbewegung des Menschenherzens zum Guten. Man liebt nur Gutes [Vgl. Augustinus, Trin. 8,3]. „Die Gemütsbewegungen sind schlecht, wenn die Liebe schlecht ist, gut, wenn sie gut ist" (Augustinus, civ. 14,7). II Leidenschaften und sittliches Leben 1767 Die Leidenschaften sind an sich weder gut noch böse. Sie werden nur in dem Maß sittlich bestimmt, als sie der Vernunft und dem Willen unterstehen. Leidenschaften werden als willentlich bezeichnet, „weil sie vom Willen angeregt oder vom Willen nicht verhindert werden" (Thomas v. A., s. th. 1–2,24,1). Es gehört zur Vollkommenheit des sittlich oder menschlich Guten, daß die Leidenschaften durch die Vernunft geregelt werden [Vgl. Thomas v. A., s. th. 1–2,24]. 1768 Starke Empfindungen sind weder für die sittliche Haltung noch für die Heiligkeit der Menschen entscheidend; sie sind aber die unerschöpfliche Vorratskammer von Bildern und Gemütsregungen, in denen sich das sittliche Leben äußert. Die Leidenschaften sind sittlich gut, wenn sie zu einer guten Handlung beitragen; schlecht, wenn das Gegenteil der Fall ist. Der rechte Wille ordnet die sinnlichen Regungen, die er sich zu eigen macht, auf das Gute und auf die Seligkeit hin; der schlechte Wille erliegt den ungeordneten Leidenschaften und steigert sie. Die Gemütsbewegungen und Gefühle können in die Tugenden aufgenommen oder durch die Laster verdorben werden. 1769 Im christlichen Leben vollbringt der Heilige Geist sein Werk, indem er den ganzen Menschen mit all seinen Schmerzen, Ängsten und Traurigkeiten einsetzt, wie in der Todesangst und im Leiden des Herrn sichtbar wird. In Christus können die menschlichen Gefühle in der christlichen Liebe und göttlichen Seligkeit ihre Vollendung finden. 1770 Die sittliche Vollkommenheit besteht darin, daß der Mensch nicht nur durch seinen Willen zum Guten bewogen wird, sondern auch durch das sinnliche Strebevermögen, gemäß dem Psalmwort: „Mein Herz und mein Leib jauchzen ihm zu, ihm, dem lebendigen Gott" (Ps 84,3). Kurztexte 1771 Der Ausdruck Leidenschaften bezeichnet die Gemütsbewegungen oder Gefühle. Durch seine Gefühlsregungen erahnt der Mensch das Gute und argwöhnt das Böse. 1772 Die grundlegenden Leidenschaften sind Liebe und Haß, Verlangen und Furcht Freude und Traurigkeit sowie Zorn. 1773 Als Regungen des Empfindungsvermögens sind die Leidenschaften weder sittlich gut noch schlecht; soweit sie jedoch der Vernunft und dem Willen unterstehen oder nicht, sind sie sittlich gut oder schlecht. 1774 Gemütsbewegungen und Gefühle können durch die Tugenden aufgenommen oder durch die Laster verdorben werden. 1775 Die sittliche Vollkommenheit besteht darin daß der Mensch nicht allein durch seinen Willen sondern auch durch sein Herz zum Guten bewogen wird. ARTIKEL 6 DAS GEWISSEN 1776 „Im Innersten seines Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gibt, sondern dem er gehorchen muß und dessen Stimme ihn immer anruft, das Gute zu lieben und zu tun und das Böse zu meiden und so, wo nötig, in den Ohren des Herzens tönt ... Denn der Mensch hat ein Gesetz, das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine Würde ist... Und das Gewissen ist der verborgenste Kern und das Heiligtum des Menschen, in dem er allein ist mit Gott, dessen Stimme in seinem Innersten widerhallt" (GS 16). I Das Gewissensurteil 1777 Im Innersten der Person wirkt das Gewissen [Vgl. Röm 2,14–1]. Es gebietet zum gegebenen Zeitpunkt, das Gute zu tun und das Böse zu unterlassen. Es urteilt auch über die konkreten Entscheidungen, indem es den guten zustimmt, die schlechten mißbilligt [Vgl. Röm 1,32.]. Es bezeugt die Wahrheit im Hinblick auf das höchste Gut, auf Gott, von dem der Mensch angezogen wird und dessen Gebote er empfängt. Wenn er auf das Gewissen hört, kann der kluge Mensch die Stimme Gottes vernehmen, die darin spricht. 1778 Das Gewissen ist ein Urteil der Vernunft, in welchem der Mensch erkennt, ob eine konkrete Handlung, die er beabsichtigt, gerade ausführt oder schon getan hat, sittlich gut oder schlecht ist. Bei allem, was er sagt und tut, ist der Mensch verpflichtet, sich genau an das zu halten, wovon er weiß, daß es recht und richtig ist. Durch das Gewissensurteil vernimmt und erkennt der Mensch die Anordnungen des göttlichen Gesetzes. Das Gewissen ist „ein Gesetz des Geistes" und ist darüber hinaus „eine unmittelbare Einsprechung", die „auch den Begriff der Verantwortlichkeit, der Pflicht, einer Drohung und einer Verheißung" in sich schließt Es ist ein Bote dessen, der sowohl in der Natur als auch in der Gnade hinter einem Schleier zu uns spricht und uns durch seine Stellvertreter lehrt und regiert. Das Gewissen ist der ursprüngliche Statthalter Christi" (J. H. Newman, Brief an den Herzog von Norfolk 5). 1779 Um die Stimme des Gewissens vernehmen und ihr folgen zu können, muß man in sich gehen. Dieses Streben nach Innerlichkeit ist umso nötiger, als das Leben uns oft in Gefahr bringt, jegliche Überlegung, Selbstprüfung und Selbstbesinnnung zu unterlassen. „Halte Einkehr in dein Gewissen, dieses befrage! ... Haltet also Einkehr in euer Inneres, Brüder! Und in allem, was ihr tut, schaut, daß Gott euer Zeuge sei!" (Augustinus, ep. Jo. 8,9). 1780 Die Würde der menschlichen Person enthält und verlangt, daß das Gewissen richtig urteilt. Zum Gewissen gehören: die Wahrnehmung der Moralprinzipien [Synderesisi, ihre Anwendung durch eine Beurteilung der Gründe und der Güter unter den gegebenen Umständen, und schließlich das Urteil über die auszuführenden oder bereits durchgeführten konkreten Handlungen. Das kluge Urteil des Gewissens anerkennt praktisch und konkret die Wahrheit über das sittlich Gute, die im Gesetz der Vernunft ausgedrückt ist. Als klug bezeichnet man den Menschen, der sich diesem Urteil gemäß entscheidet. 1781 Das Gewissen ermöglicht es, für die vollbrachten Handlungen die Verantwortung zu übernehmen. Hat der Mensch Böses getan, kann das rechte Gewissensurteil in ihm immer noch Zeuge dafür sein, daß die moralische Wahrheit gilt, seine konkrete Entscheidung aber schlecht ist. Der Schuldspruch des schlechten Gewissens bleibt ein Unterpfand der Hoffnung und des Erbarmens. Indem er die begangene Verfehlung bezeugt, mahnt er, um Vergebung zu bitten, das Gute doch noch auszuführen und mit Hilfe der Gnade Gottes die Tugend unablässig zu pflegen. „Wir werden unser Herz in seiner Gegenwart beruhigen. Denn wenn das Herz uns auch verurteilt – Gott ist größer als unser Herz, und er weiß alles" (1 Joh 3,19–20). 1782 Der Mensch hat das Recht, in Freiheit seinem Gewissen entsprechend zu handeln, und sich dadurch persönlich sittlich zu entscheiden. „Er darf also nicht gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln. Er darf aber auch nicht daran gehindert werden, gemäß seinem Gewissen zu handeln, besonders im Bereiche der Religion" (DH 3). II Die Gewissensbildung 1783 Das Gewissen muß geformt und das sittliche Urteil erhellt werden. Ein gut gebildetes Gewissen urteilt richtig und wahrhaftig. Es folgt bei seinen Urteilen der Vernunft und richtet sich nach dem wahren Gut, das durch die Weisheit des Schöpfers gewollt ist. Für uns Menschen, die schlechten Einflüssen unterworfen und stets versucht sind, dem eigenen Urteil den Vorzug zu geben und die Lehren der kirchlichen Autorität zurückzuweisen, ist die Gewissenserziehung unerläßlich. 1784 Die Erziehung des Gewissens ist eine lebenslange Aufgabe. Schon in den ersten Jahren leitet sie das Kind dazu an, das durch das Gewissen wahrgenommene innere Gesetz zu erkennen und zu erfüllen. Eine umsichtige Erziehung regt zu tugendhaftem Verhalten an. Sie bewahrt oder befreit vor Furcht, Selbstsucht und Stolz, falschen Schuldgefühlen und Regungen der Selbstgefälligkeit, die durch menschliche Schwäche und Fehlerhaftigkeit entstehen können. Gewissenserziehung gewährleistet die Freiheit und führt zum Frieden des Herzens. 1785 Bei der Gewissensbildung ist das Wort Gottes Licht auf unserem Weg. Wir müssen es uns im Glauben und Gebet zu eigen machen und in die Tat umsetzen. Auch sollen wir unser Gewissen im Blick auf das Kreuz des Herrn prüfen. Wir werden dabei durch die Gaben des Heiligen Geistes und das Zeugnis und die Ratschläge anderer unterstützt und durch die Lehre der kirchlichen Autorität geleitet [Vgl. DH 14]. III Nach dem Gewissen entscheiden 1786 Vor eine sittliche Entscheidung gestellt, kann das Gewissen in Übereinstimmung mit der Vernunft und dem göttlichen Gesetz richtig urteilen oder, falls es sich an beides nicht hält, irren. 1787 Der Mensch steht zuweilen vor Situationen, die das Gewissensurteil unsicher und die Entscheidung schwierig machen. Er soll jedoch stets nach dem Richtigen und Guten suchen und den Willen Gottes, der im göttlichen Gesetz zum Ausdruck kommt, erkennen. 1788 Zu diesem Zweck bemüht sich der Mensch, seine Erfahrungen und die Zeichen der Zeit mit Hilfe der Tugend der Klugheit, der Ratschläge sachkundiger Menschen und mit Hilfe des Heiligen Geistes und seiner Gaben richtig zu deuten. 1789 In allen Fällen gelten die folgenden Regeln: – Es ist nie erlaubt, Böses zu tun, damit daraus etwas Gutes hervorgehe. – Die „Goldene Regel": „Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen" (Mt 7,12) [Vgl. Lk 6,31; Tob 4,15]. – Die christliche Liebe achtet immer den Nächsten und sein Gewissen: „Wenn ihr euch ... gegen eure Brüder versündigt und ihr ... Gewissen verletzt, versündigt ihr euch gegen Christus" (1 Kor 8,12). „Es ist nicht gut ... etwas zu tun, wenn dein Bruder daran Anstoß nimmt" (Röm 14,21). IV Das irrende Gewissen 1790 Dem sicheren Urteil seines Gewissens muß der Mensch stets Folge leisten. Würde er bewußt dagegen handeln, so verurteilte er sich selbst. Es kann jedoch vorkommen, daß das Gewissen über Handlungen, die jemand plant oder bereits ausgeführt hat, aus Unwissenheit Fehlurteile fällt. 1791 An dieser Unkenntnis ist der betreffende Mensch oft selbst schuld, z. B. dann, wenn er „sich zuwenig darum müht, nach dem Wahren und Guten zu suchen, und das Gewissen aufgrund der Gewöhnung an die Sünde allmählich fast blind wird" (GS 16). In diesem Fall ist er für das Böse, das er tut, verantwortlich. 1792 Unkenntnis über Christus und sein Evangelium, schlechte Beispiele anderer Leute, Verstrickung in Leidenschaften, Anspruch auf eine falsch verstandene Gewissensautonomie, Zurückweisung der Autorität der Kirche und ihrer Lehre, Mangel an Umkehrwillen und christlicher Liebe können der Grund für Fehlurteile im sittlichen Verhalten sein. 1793 Wenn hingegen die Unkenntnis unüberwindlich oder der Betreffende für das Fehlurteil nicht verantwortlich ist, kann ihm seine böse Tat nicht zur Last gelegt werden. Trotzdem bleibt sie etwas Böses, ein Mangel, eine Unordnung. Aus diesem Grund müssen wir uns bemühen, Irrtümer des Gewissens zu beheben. 1794 Das gute und reine Gewissen wird durch den wahren Glauben erleuchtet, denn die christliche Liebe geht gleichzeitig „aus reinem Herzen, gutem Gewissen und ungeheucheltem Glauben" hervor (1 Tim 1,5) [Vgl. 1 Tim 3,9; 2 Tim 1,3; 1 Petr 3,21; Apg 24,16]. „Je mehr also das rechte Gewissen sich durchsetzt, desto mehr lassen die Personen und Gruppen von der blinden Willkür ab und suchen sich nach den objektiven Normen der Sittlichkeit zu richten" (GS 16). Kurztexte 1795 Das Gewissen ist der verborgenste Kern und das Heiligtum des Menschen in dem er allein ist mit Gott dessen Stimme in seinem Innersten widerhallt" (GS 16). 1796 Das Gewissen ist ein Urteil der Vernunft durch das der Mensch erkennt ob eine bestimmte Tat gut oder schlecht ist. 1797 Fur den Menschen der etwas Schlechtes getan hat bleibt das Urteil seines Gewissens ein Unterpfand der Bekehrung und der Hoffnung. 1798 Ein gut gebildetes Gewissen ist aufrecht und wahrhaftig Es urteilt vernunftgemäß, dem wahren Guten entsprechend das die Weisheit des Schöpfers gewollt hat Ein jeder soll sich der Mittel zur Bildung seines Gewissens bedienen. 1799 Vor eine sittliche Entscheidung gestellt kann das Gewissen entweder ein richtiges Urteil fallen das mit der Vernunft und dem göttlichen Gesetz übereinstimmt oder aber ein Fehlurteil das beidem wider spricht. 1800 Der Mensch muß dem sicheren Urteil seines Gewissens stets folgen. 1801 Das Gewissen kann in Unkenntnis bleiben oder falsch urteilen. Solche Unkenntnis und Fehlurteile sind nicht immer frei von Schuld. 1802 Das Wort Gottes ist ein Licht das unsere Pfade erhellt Wir müssen es uns im Glauben und im Gebet zu eigen machen und in die Tat Umsetzen Auf diese Weise wird das Gewissen gebildet. ARTIKEL 7 DIE TUGENDEN 1803 „Was immer wahrhaft, edel, recht, was lauter, liebenswert, ansprechend ist, was Tugend heißt und lobenswert ist, darauf seid bedacht!" (Phil 4,8). Die Tugend ist eine beständige, feste Neigung, das Gute zu tun. Sie ermöglicht dem Menschen, nicht nur gute Taten zu vollbringen, sondern sein Bestes zu leisten. Mit all seinen sinnlichen und geistigen Kräften strebt der tugendhafte Mensch nach dem Guten. Er sucht es zu erreichen und entscheidet sich bei seinen konkreten Handlungen dafür. „Das Ziel eines tugendhaften Lebens besteht darin, Gott ähnlich zu werden" (Gregor von Nyssa, beat. 1). I Die menschlichen Tugenden 1804 Die menschlichen Tugenden sind feste Haltungen, verläßliche Neigungen, beständige Vollkommenheiten des Verstandes und des Willens, die unser Tun regeln, unsere Leidenschaften ordnen und unser Verhalten der Vernunft und dem Glauben entsprechend lenken. Sie verleihen dem Menschen Leichtigkeit, Sicherheit und Freude zur Führung eines sittlich guten Lebens. Der tugendhafte Mensch tut freiwillig das Gute. Die sittlichen Tugenden werden durch menschliches Bemühen erworben. Sie sind Früchte und zugleich Keime sittlich guter Taten; sie ordnen alle Kräfte des Menschen darauf hin, mit der göttlichen Liebe vereint zu leben. Die Kardinaltugenden 1805 Vier Tugenden sind Angelpunkte des sittlichen Lebens. Aus diesem Grund nennt man sie „Kardinal"-Tugenden; alle anderen sind rund um sie angeordnet. Es sind dies die Klugheit, die Gerechtigkeit, die Tapferkeit und die Mäßigung. „Wenn jemand Gerechtigkeit liebt, in ihren Mühen findet er die Tugenden. Denn sie lehrt Maß und Klugheit, Gerechtigkeit und Tapferkeit" (Weish 8,7). Auch unter anderen Bezeichnungen werden diese Tugenden in zahlreichen Texten der Schrift gelobt. 1806 Die Klugheit ist jene Tugend, welche die praktische Vernunft bereit macht, in jeder Lage unser wahres Gut zu erfassen und die richtigen Mittel zu wählen, um es zu erlangen. „Der Kluge achtet auf seinen Schritt" (Spr 14,15). „Seid also besonnen und nüchtern, und betet!" (1 Petr 4,7). „Klugheit ist die rechte Vernunft als Grund des Handelns", schreibt der hl. Thomas (s. th. 2–2, 47, 2, sc) im Anschluß an Aristoteles. Sie hat nichts mit Schüchternheit oder Ängstlichkeit, mit Doppelzüngigkeit oder Verstellung zu tun. Man nennt sie „auriga virtutum" [Lenkerin der Tugenden]: sie steuert die anderen Tugenden, indem sie ihnen Regel und Maß gibt. Die Klugheit lenkt unmittelbar das Gewissensurteil. Der kluge Mensch bestimmt und ordnet sein Verhalten diesem Urteil gemäß. Dank dieser Tugend wenden wir die sittlichen Grundsätze irrtumslos auf die einzelnen Situationen an und überwinden die Zweifel hinsichtlich des Guten, das zu tun, und des Bösen, das zu meiden ist. 1807 Die Gerechtigkeit als sittliche Tugend ist der beständige, feste Wille, Gott und dem Nächsten das zu geben, was ihnen gebührt. Die Gerechtigkeit gegenüber Gott nennt man „Tugend der Gottesverehrung" [virtus religionis]. Gerechtigkeit gegenüber Menschen ordnet darauf hin, die Rechte eines jeden zu achten und in den menschlichen Beziehungen jene Harmonie herzustellen, welche die Rechtschaffenheit gegenüber den Personen und dem Gemeinwohl fördert. Der gerechte Mensch, von dem in der Heiligen Schrift oft gesprochen wird, zeichnet sich durch die ständige Geradheit seines Denkens und die Richtigkeit seines Verhaltens gegenüber dem Nächsten aus. „Du sollst weder für einen Geringen noch für einen Großen Partei nehmen; gerecht sollst du deinen Stammes genossen richten" (Lev 19,15). „Ihr Herren, gebt den Sklaven, was recht und billig ist; ihr wißt, daß auch ihr im Himmel einen Herrn habt" (Kol 4,1). 1808 Die Tapferkeit ist jene sittliche Tugend, die in Schwierigkeiten standhalten und im Erstreben des Guten durchhalten läßt. Sie festigt die Entschlossenheit, Versuchungen zu widerstehen und im sittlichen Leben Hindernisse zu überwinden. Die Tugend der Tapferkeit befähigt, die Angst, selbst die vor dem Tod, zu besiegen und allen Prüfungen und Verfolgungen die Stirn zu bieten. Sie macht bereit, für eine gerechte Sache auch das eigene Leben zu opfern. „Meine Stärke und mein Lied ist der Herr" (Ps 118,14). „In der Welt seid ihr in Bedrängnis; aber habt Mut: Ich habe die Welt besiegt" (Joh 16,33). 1809 Die Mäßigung ist jene sittliche Tugend, welche die Neigung zu verschiedenen Vergnügungen zügelt und im Gebrauch geschaffener Güter das rechte Maß einhalten läßt. Sie sichert die Herrschaft des Willens über die Triebe und läßt die Begierden die Grenzen des Ehrbaren nicht überschreiten. Der maßvolle Mensch richtet sein sinnliches Strebe vermögen auf das Gute, bewahrt ein gesundes Unterscheidungsvermögen und richtet sich nach dem Wort: „Folg nicht deinem Herzen und deinen Augen, um nach dem Begehren deiner Seele zu leben" (Sir 5,2) [Vgl. Sir 37,27-31]. Die Tugend des Maßhaltens wird im Alten Testament oft gelobt: „FoIg nicht deinen Begierden, von deinen Gelüsten halte dich fern!" (Sir 18,30). Im Neuen Testament wird sie „Besonnenheit" oder „Nüchternheit" genannt. Wir sollen „besonnen, gerecht und fromm in dieser Welt leben" (Tit 2,12). „Ein gutes Leben führen ist nichts anderes, als Gott aus ganzem Herzen, aus ganzer Seele und aus ganzem Sinn zu lieben. Man bewahrt ihm (durch die Mäßigung) eine ganze Liebe, die kein Unglück erschüttern kann (was Sache der Tapferkeit ist), die einzig ihm gehorcht (das ist die Gerechtigkeit) und die wachsam ist, um alle Dinge zu besehen aus Angst, man könnte sich von List und Lüge überraschen lassen (und das ist Klugheit)" (Augustinus, mor. eccl. 1,25,46). Die Tugenden und die Gnade 1810 Die menschlichen Tugenden, die man durch Erziehung, durch bewußte Taten und durch Ausdauer in Anstrengungen erlangt, werden durch die göttliche Gnade geläutert und erhoben. Mit der Hilfe Gottes schmieden sie den Charakter und geben Leichtigkeit im Tun des Guten. Der tugendhafte Mensch freut sich am guten Tun. 1811 Für den durch die Sünde verwundeten Menschen ist es nicht leicht, das sittliche Gleichgewicht zu bewahren. Das durch Christus geschenkte Heil gibt uns die notwendige Gnade, im Streben nach Tugend auszuharren. Jeder muß stets um diese Gnade des Lichtes und der Kraft bitten, in den Sakramenten Hilfe suchen, mit dem Heiligen Geist mitwirken und dessen Anruf folgen, das Gute zu lieben und sich vor dem Bösen zu hüten. II Die göttlichen Tugenden 1812 Die menschlichen Tugenden wurzeln in den göttlichen Tugenden, welche den menschlichen Fähigkeiten die Teilnahme an der göttlichen Natur ermöglichen [Vgl. 2 Peir 1,4]. Denn die göttlichen Tugenden beziehen sich unmittelbar auf Gott. Sie befähigen die Christen, in Verbindung mit der heiligsten Dreifaltigkeit zu leben. Sie haben den einen, dreieinigen Gott zum Ursprung, zum Beweggrund und zum Gegenstand. 1813 Die göttlichen Tugenden sind Grundlage, Seele und Kennzeichen des sittlichen Handelns des Christen. Sie gestalten und beleben alle sittlichen Tugenden. Sie werden von Gott in die Seele der Gläubigen eingegossen, um sie fähig zu machen, als seine Kinder zu handeln und das ewige Leben zu verdienen. Sie sind das Unterpfand dafür, daß der Heilige Geist in den menschlichen Fähigkeiten wirkt und gegenwärtig ist. Es gibt drei göttliche Tugenden: den Glauben, die Hoffnung und die Liebe [Vgl. 1 Kor 13,13]. Glaube 1814 Der Glaube ist jene göttliche Tugend, durch die wir an Gott und an all das glauben, was er uns gesagt und geoffenbart hat und was die heilige Kirche uns zu glauben vorlegt. Denn Gott ist die Wahrheit selbst. Im Glauben „überantwortet sich der Mensch Gott als ganzer in Freiheit" (DV 5). Darum ist der gläubige Mensch bestrebt, den Willen Gottes zu erkennen und zu tun. „Der aus Glauben Gerechte wird leben" (Röm 1, 17). Der lebendige Glaube ist „in der Liebe wirksam" (Gal 5,6). 1815 Das Geschenk des Glaubens bleibt in dem, der nicht gegen ihn sündigt [Vgl. K. v. Trient: DS 1545]. Aber „der Glaube [ist] tot ohne Werke" (Jak 2,26). Der Glaube ohne Hoffnung und Liebe vereint den Gläubigen nicht voll mit Christus und macht ihn nicht zu einem lebendigen Glied seines Leibes. 1816 Der Jünger Christi muß den Glauben bewahren und aus ihm leben, ihn bekennen, mutig bezeugen und weitergeben: Alle müssen „bereit sein, Christus vor den Menschen zu bekennen und ihm in den Verfolgungen, die der Kirche nie fehlen, auf dem Weg des Kreuzes zu folgen" (LG 42 [Vgl. DH 14]. Der Dienst und das Zeugnis für den Glauben sind heilsnotwendig: „Wer sich vor den Menschen zu mir bekennt, zu dem werde auch ich mich vor meinem Vater im Himmel bekennen. Wer mich aber vor den Menschen verleugnet, den werde auch ich vor meinem Vater im Himmel verleugnen" (Mt 10, 32–33). Hoffnung 1817 Die Hoffnung ist jene göttliche Tugend, durch die wir uns nach dem Himmelreich und dem ewigen Leben als unserem Glück sehnen, indem wir auf die Verheißungen Christi vertrauen und uns nicht auf unsere Kräfte, sondern auf die Gnadenhilfe des Heiligen Geistes verlassen. „Laßt uns an dem unwandelbaren Bekenntnis der Hoffnung festhalten, denn er, der die Verheißung gegeben hat, ist treu" (Hebr 10,23). Gott hat den Heiligen Geist „in reichem Maß über uns ausgegossen durch Jesus Christus, unseren Retter, damit wir durch seine Gnade gerecht gemacht werden und das ewige Leben erben, das wir erhoffen" (Tit 3,6–7). 1818 Die Tugend der Hoffnung entspricht dem Verlangen nach Glück, das Gott in das Herz jedes Menschen gelegt hat. Sie nimmt in sich die Hoffnungen auf, die das Handeln der Menschen beseelen; sie läutert sie, um sie auf das Himmelreich auszurichten; sie bewahrt vor Entmutigung, gibt Halt in Verlassenheit; sie macht das Herz weit in der Erwartung der ewigen Seligkeit. Der Schwung, den die Hoffnung verleiht, bewahrt vor Selbstsucht und führt zum Glück der christlichen Liebe. 1819 Die christliche Hoffnung übernimmt und erfüllt die Hoffnung des auserwählten Volkes, die ihren Ursprung und ihr Vorbild in der Hoffnung Abrahams hat. Dieser wird durch die Erfüllung der Verheißungen Gottes in Isaak überreich beschenkt und durch die Prüfung des Opfers geläutert [Vgl. Gen 17,4–8; 22,1–18]. „Gegen alle Hoffnung hat er voll Hoffnung geglaubt, daß er der Vater vieler Völker werde" (Röm 4,18). 1820 Die christliche Hoffnung wird gleich zu Beginn der Predigt Jesu in den Seligpreisungen entfaltet. Die Seligpreisungen richten unsere Hoffnung auf den Himmel als das neue verheißene Land; sie weisen den Weg durch die Prüfungen, die auf die Jünger Jesu warten. Aber durch die Verdienste Jesu Christi und seines Leidens bewahrt uns Gott in der Hoffnung; „die Hoffnung aber läßt nicht zugrunde gehen" (Röm 5,5). „In ihr haben wir einen sicheren und festen Anker der Seele", der dort hinreicht, wohin „Jesus für uns als unser Vorläufer hineingegangen" ist (Hebr 6,19–20). Sie ist auch eine Waffe, die uns im Kampf um das Heil schützt: Wir wollen „uns rüsten mit dem Panzer des Glaubens und der Liebe und mit dem Helm der Hoffnung auf das Heil" (1 Thess 5,8). Sie verschafft uns selbst in der Prüfung Freude: „Seid fröhlich in der Hoffnung, geduldig in der Bedrängnis!" (Röm 12,12). Sie äußert und nährt sich im Gebet, insbesondere im Vaterunser, der Zusammenfassung all dessen, was die Hoffnung uns ersehnen läßt. 1821 Wir dürfen also die Herrlichkeit des Himmels erhoffen, die Gott denen verheißen hat, die ihn lieben [Vgl. Röm 8,28–30] und seinen Willen tun [Vgl. Mt7,21]. In jeder Lage sollen wir hoffen, mit der Gnade Gottes „bis zum Ende auszuharren" [Vgl. Mt 10,22; K. v. Trient: DS 1541] und die Freude des Himmels zu erlangen: die von Gott geschenkte ewige Vergel-. tung der guten Werke, die mit der Gnade Christi getan wurden. Voller Hoffnung betet die Kirche, daß „alle Menschen gerettet werden" (1 Tim 2,4). Sie sehnt sich danach, in der Herrlichkeit des Himmels mit Christus, ihrem Bräutigam, vereint zu sein. „Hoffe, meine Seele, hoffe! Du weißt nicht den Tag und die Stunde. Wache aufmerksam. Alles geht rasch vorbei, obwohl deine Ungeduld das, was sicher ist, zweifelhaft und eine recht kurze Zeit lang macht. Denk daran: Je mehr du kämpfst, desto mehr wirst du deine Liebe zu Gott beweisen und desto mehr wirst du dich eines Tages mit deinem Geliebten freuen in einem Glück und einem Entzücken, die nie enden können" (Theresia v. Jesus, excl. 15,3). Liebe 1822 Die Liebe ist jene göttliche Tugend, kraft derer wir Gott um seiner selbst willen über alles lieben und aus Liebe zu Gott unseren Nächsten lieben wie uns selbst. 1823 Jesus macht die Liebe zum neuen Gebot [Vgl. Job 13,34]. Da er die Seinen „bis zur Vollendung" liebt (Joh 13,1), offenbart er die Liebe, die er vom Vater empfängt. Die Jünger ahmen durch die Liebe zueinander die Liebe Jesu nach, die sie von ihm empfangen. Darum sagt Jesus: „Wie mich der Vater geliebt hat, so habe auch ich euch geliebt. Bleibt in meiner Liebe!" (Joh 15,9). Und auch: „Das ist mein Gebot: Liebt einander, so wie ich euch geliebt habe" (Joh 15,12). 1824 Als Frucht des Geistes und Vollendung des Gesetzes hält die Liebe die Gebote Gottes und Christi. „Bleibt in meiner Liebe! Wenn ihr meine Gebote haltet, werdet ihr in meiner Liebe bleiben" (Joh 15, 9_10) [Vgl. Mt 22,40; Röm 13, 8–10]. 1825 Christus ist aus Liebe zu uns gestorben, als wir noch „Feinde" waren (Röm 5,10). Der Herr verlangt von uns, nach seinem Beispiel unsere Feinde zu lieben (Mt 5,44), uns dem Fernsten als Nächste zu erweisen [Vgl. Lk 10, 27–37], die Kinder [Vgl. Mk 9,37] und die Armen [Vgl. Mt 25,40.45] zu lieben. Der hl. Apostel Paulus hat ein unvergleichliches Bild der Liebe entworfen: „Die Liebe ist langmütig, die Liebe ist gütig. Sie ereifert sich nicht, sie prahlt nicht, sie bläht sich nicht auf. Sie handelt nicht ungehörig, sucht nicht ihren Vorteil, läßt sich nicht zum Zorn reizen, trägt das Böse nicht nach. Sie freut sich nicht über das Unrecht, sondern freut sich an der Wahrheit. Sie erträgt alles, glaubt alles, hofft alles, hält allem stand" (1 Kor 13,4–7). 1826 Der Apostel sagt auch: Wenn ich alles hätte und könnte, „hätte aber die Liebe nicht, wäre ich nichts"; und wenn ich alles, was Vorrecht, Dienst und selbst Tugend ist, besäße, „hätte aber die Liebe nicht, nützte es mir nichts" (1 Kor 13,1–4). Die Liebe steht über allen Tugenden. Sie ist die erste der göttlichen Tugenden: „Es bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; doch am größten unter ihnen ist die Liebe" (1 Kor 13,13). 1827 Die Übung aller Tugenden wird von der Liebe beseelt und angeregt. Diese ist „das Band der Vollkommenheit" (Kol 3,14); sie ist die Form der Tugenden; sie gliedert und ordnet diese untereinander; sie ist Ursprung und Ziel des christlichen Tugendlebens. Die christliche Liebe sichert und läutert unsere menschliche Liebeskraft. Sie erhebt sie zu übernatürlicher Vollkommenheit, zur göttlichen Liebe. 1828 Das von der Liebe beseelte sittliche Leben gibt dem Christen die Freiheit der Kinder Gottes. Er verhält sich vor Gott nicht mehr wie ein Sklave, in knechtischer Furcht, und auch nicht wie ein Tagelöhner, der entlohnt werden will, sondern wie ein Sohn, der auf die Liebe dessen antwortet, der „uns zuerst geliebt hat" (1 Joh 4, 19). „Entweder wenden wir uns vom Bösen ab aus Furcht vor Bestrafung, und dann verhalten wir uns wie ein Sklave. Oder wir sind auf den Vorteil der Belohnung bedacht und erfüllen die Gebote, weil daraus Vorteil entspringt; dann gleichen wir den Tagelöhnern. Oder wir gehorchen um des Guten selbst willen und aus Liebe zu dem, der uns das Gesetz gegeben hat ... dann verhalten wir uns wie Söhne" (Basilius, reg. fus. prol. 3). 1829 Die Frucht der Liebe sind Freude, Friede und Barmherzigkeit; die Liebe verlangt Wohltätigkeit und brüderliche Zurechtweisung; sie ist Wohlwollen; sie will gegenseitig sein; sie bleibt uneigennützig und großzügig; sie ist Freundschaft und Gemeinschaft. „Die Vollendung all unserer Werke ist die Liebe. Das ist das Ziel, um dessentwillen wir laufen, dem wir zueilen und in dem wir, wenn wir es erreicht haben, ruhen werden" (Augustinus, ep. Jo. 10,4). II Die Gaben und Früchte des Heiligen Geistes 1830 Das sittliche Leben der Christen wird unterstützt durch die Gaben des Heiligen Geistes. Diese sind bleibende Anlagen, die den Menschen geneigt machen, dem Antrieb des Heiligen Geistes zu folgen. 1831 Die sieben Gaben des Heiligen Geistes sind: Weisheit, Einsicht, Rat, Stärke, Erkenntnis, Frömmigkeit und Gottesfurcht. In ihrer ganzen Fülle stehen sie Christus, dem Sohn Davids, zu [Vgl. Jes 11, 1–2]. Sie vervollständigen und vervollkommnen die Tugenden derer, die sie empfangen. Sie machen die Gläubigen bereit, den göttlichen Eingebungen willig zu gehorchen. „Dein guter Geist leite mich auf ebenem Pfad" (Ps 143,10). „Alle, die sich vom Geist Gottes leiten lassen, sind Söhne Gottes ... Sind wir aber Kinder, dann auch Erben; wir sind Erben Gottes und sind Miterben Christi" (Röm 8,14.17). 1832 Die Früchte des Geistes sind Vollkommenheiten, die der Heilige Geist in uns als die Erstlingsfrüchte der ewigen Herrlichkeit hervorbringt. Die Überlieferung der Kirche zählt deren zwölf auf: „Liebe, Freude, Friede, Geduld, Freundlichkeit, Güte, Langmut, Sanftmut, Treue, Bescheidenheit, Enthaltsamkeit, Keuschheit" (Gal 5,22–23 Vg.). Kurztexte 1833 Die Tugend ist eine feste beständige Neigung das Gute zu tun. 1834 Die menschlichen Tugenden sind feste Neigungen des Verstandes und des Willens die unsere Handlungen regeln unsere Leidenschaften ordnen und unser Verhalten der Vernunft und dem Glauben entsprechend leiten Sie lassen sich nach vier Kardinaltugenden ordnen Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit und Mäßigung. 1835 Die Klugheit befähigt die praktische Vernunft in allen Umstanden das wahre Gut zu erkennen und die rechten Mittel zu wählen um es auszuführen. 1836 Die Gerechtigkeit besteht im beständigen festen Willen Gott und dem Nächsten das zu geben was ihnen zusteht. 1837 Die Tapferkeit laßt auch in Schwierigkeiten das Gute entschieden und ausdauernd anstreben. 1838 Die Mäßigung zügelt die Neigung zu sinnlichem Vergnügen und laßt im Gebrauch der geschaffenen Dinge das rechte Maß einhalten. 1839 Die sittlichen Tugenden wachsen durch Erziehung durch überlegte Taten und ausdauernde Anstrengung. Die göttliche Gnade läutert und erhebt sie. 1840 Die göttlichen Tugenden machen den Christen fähig in Verbindung mit der heiligsten Dreifaltigkeit zu leben. Sie haben Gott zum Ursprung zum Beweggrund und zum Gegenstand – Gott selbst der im Glauben erkannt, erhofft und um seiner selbst willen geliebt wird. 1841 Es gibt drei göttliche Tugenden Glaube Hoffnung und Liebe‘ Sie gestalten und beleben alle sittlichen Tugenden. 1842 Durch den Glauben glauben wir an Gott und glauben wir alles, was er uns geoffenbart hat und was die heilige Kirche uns zu glauben vorlegt. 1843 Durch die Hoffnung ersehnen und erwarten wir von Gott in festem Vertrauen da3 ewige Leben und die Gnaden es zu verdienen. 1844 Durch die Liebe lieben wir Gott über alles und aus Liebe zu ihm unseren Nächsten wie uns selbst. Sie ist „das Band der Vollkommenheit" (Kol 3, 14) und die Form aller Tugenden. 1845 Die sieben Gaben des Heiligen Geistes die den Christen gewahrt werden sind Weisheit Einsicht Rat Starke Erkenntnis Frömmigkeit und Gottesfurcht. ARTIKEL 8 DIE SÜNDE I Die Barmherzigkeit und die Sünde 1846 Das Evangelium ist die in Jesus Christus ergangene Offenbarung, daß Gott mit den Sündern Erbarmen hat [Vgl. Lk 15]. Der Engel sagt zu Joseph: „Ihm sollst du den Namen Jesus geben; denn er wird sein Volk von seinen Sünden erlösen" (Mt 1,21). Und von der Eucharistie, dem Sakrament der Erlösung, sagt Jesus: „Das ist mein Blut, das Blut des Bundes, das für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden" (Mt 26,28). 1847 „Gott hat uns erschaffen ohne uns, er wollte uns aber nicht retten ohne uns" (Augustinus, serm. 169,11,13). Um sein Erbarmen zu empfangen, müssen wir unsere Verfehlungen bekennen: „Wenn wir sagen, daß wir keine Sünde haben, führen wir uns selbst in die Irre, und die Wahrheit ist nicht in uns. Wenn wir unsere Sünden bekennen, ist er treu und gerecht; er vergibt uns die Sünden und reinigt uns von allem Unrecht" (1 Joh 1,8–9). 1848 Der hl. Paulus sagt: „Wo jedoch die Sünde mächtig wurde, da ist die Gnade übergroß geworden". Um aber ihr Werk zu tun, muß die Gnade die Sünde aufdecken, um unser Herz zu bekehren und uns „durch Gerechtigkeit zum ewigen Leben durch Jesus Christus, unsern Herrn" (Röm 5,20–21) zu führen. Wie ein Arzt die Wunde untersucht, bevor er sie verbindet, so wirft Gott durch sein Wort und seinen Geist ein helles Licht auf die Sünde. „Umkehr erfordert, daß die Sünde ans Licht gebracht wird; sie enthält ein inneres Gewissensurteil, und da dieses eine Prüfung durch das Wirken des Geistes der Wahrheit im Herzen des Menschen ist, wird es zugleich zum Beginn einer neuen Ausspendung von Gnade und Liebe: ‚Empfangt den Heiligen Geist‘. Wir entdecken so in diesem ‚der Sünde Überführen‘ eine doppelte Gabe: das Geschenk der Wahrheit des Gewissens und das Geschenk der Gewißheit der Erlösung. Der Geist der Wahrheit ist auch der Tröster" (DeV 31). II Das Wesen der Sünde 1849 Die Sünde ist ein Verstoß gegen die Vernunft, die Wahrheit und das rechte Gewissen; sie ist eine Verfehlung gegen die wahre Liebe zu Gott und zum Nächsten aufgrund einer abartigen Anhänglichkeit an gewisse Güter. Sie verletzt die Natur des Menschen und die menschliche Solidarität. Sie wurde definiert als „ein Wort, eine Tat oder ein Begehren im Widerspruch zum ewigen Gesetz" (Augustinus, Faust. 22, 27) [Vgl. Röm 1,28–32; 1 Kor 6,9–10; Eph 5,3–5; Kot 3,5–8; 1 Tim 1,9–10; 2Tim 3,2–5]. 1850 Die Sünde ist eine Beleidigung Gottes: „Gegen dich allein habe ich gesündigt, ich habe getan, was dir mißfällt" (Ps 51,6). Die Sünde lehnt sich gegen die Liebe Gottes zu uns auf und wendet unsere Herzen von ihm ab. Wie die Ursünde ist sie ein Ungehorsam, eine Auflehnung gegen Gott durch den Willen, „wie Gott" zu werden und dadurch Gut und Böse zu erkennen und zu bestimmen (Gen 3,5). Die Sünde ist somit „die bis zur Verachtung Gottes gesteigerte Selbstliebe" (Augustinus, civ. 14,28). Die Sünde ist wegen dieser stolzen Überheblichkeit dem Gehorsam Jesu [Vgl. Phil 2,6–9], der das Heil wirkt, völlig entgegengesetzt. 1851 Gerade in der Passion, in der die Barmherzigkeit Christi die Sünde überwindet, zeigt sich am besten, wie gewalttätig und vielgestaltig diese ist: Unglaube, mörderischer Haß, Verstoßung und Verspottung durch die Führer und das Volk, Feigheit des Pilatus und Grausamkeit der Soldaten, der für Jesus so bittere Verrat des Judas, die Verleugnung durch Petrus und die Flucht der Jünger. Doch gerade in der Stunde der Finsternis und des Fürsten dieser Welt [Vgl. Joh 14,30] wird das Opfer Christi im Verborgenen zur Quelle, aus der unerschöpflich die Vergebung unserer Sünden strömt. III Die Verschiedenheit der Sünden 1852 Die Sünden sind vielfältig; die Schrift enthält mehrere Sündenregister. Der Galaterbrief setzt dabei der Frucht des Geistes die Werke des Fleisches entgegen: „Die Werke des Fleisches sind deutlich erkennbar: Unzucht, Unsittlichkeit, ausschweifendes Leben, Götzendienst, Zauberei, Feindschaften, Streit, Eifersucht, Jähzorn, Eigennutz, Spaltungen, Parteiungen, Neid und Mißgunst, Trink- und Eßgelage und ähnliches mehr. Ich wiederhole, was ich euch schon früher gesagt habe: Wer so etwas tut, wird das Reich Gottes nicht erben" (Gal 5, 19_21)1. 1853 Wie alle menschlichen Handlungen kann man die Sünden nach ihrem Gegenstand unterscheiden oder nach den Tugenden, zu denen sie durch Übertreibung oder Mangel im Gegensatz stehen, oder nach den Geboten, denen sie widersprechen. Man kann sie auch in Sünden gegen Gott, gegen den Nächsten und gegen sich selbst einteilen, in geistige und in fleischliche Sünden oder auch in Sünden, die man in Gedanken, Worten und Werken oder durch Unterlassungen begeht. Wie der Herr lehrt, liegt die Wurzel der Sünde im Herzen des Menschen, in seinem freien Willen: „Aus dem Herzen kommen böse Gedanken, Mord, Ehebruch, Unzucht, Diebstahl, falsche Zeugenaussagen und Verleumdungen. Das ist es, was den Menschen unrein macht" (Mt 15,19). Im Herzen wohnt auch die Liebe, die Ursprung der guten und reinen Werke ist. Diese wird durch die Sünde verwundet. IV Die Schwere der Sünde –Todsünde und läßliche Sünde 1854 Die Sünden sind nach ihrer Schwere zu beurteilen. Die schon in der Schrift erkennbare [Vgl. 1 Joh 6,16–17] Unterscheidung zwischen Todsünde und läßlicher Sünde wurde von der Überlieferung der Kirche übernommen. Die Erfahrung der Menschen bestätigt sie. 1855 Die Todsünde zerstört die Liebe im Herzen des Menschen durch einen schweren Verstoß gegen das Gesetz Gottes. In ihr wendet sich der Mensch von Gott, seinem letzten Ziel und seiner Seligkeit, ab und zieht ihm ein minderes Gut vor. Die läßliche Sünde läßt die Liebe bestehen, verstößt aber gegen sie und verletzt sie. 1856 Da die Todsünde in uns das Lebensprinzip, die Liebe, angreift, erfordert sie einen neuen Einsatz der Barmherzigkeit Gottes und eine Bekehrung des Herzens, die normalerweise im Rahmen des Sakramentes der Versöhnung erfolgt. „Wenn der Wille sich zu etwas entschließt, was der Liebe, durch die der Mensch auf das letzte Ziel hingeordnet wird, in sich widerspricht, ist diese Sünde von ihrem Objekt her tödlich ...‚ verstoße sie nun, wie die Gotteslästerung, der Meineid und ähnliches gegen die Liebe zu Gott oder, wie Mord, Ehebruch und ähnliches gegen die Liebe zum Nächsten ... Wenn hingegen der Wille des Sünders sich zu etwas entschließt, was in sich eine gewisse Unordnung enthält, aber nicht gegen die Liebe zu Gott und zum Nächsten gerichtet ist, wie z. B. ein müßiges Wort, übermäßiges Lachen und anderes, so sind das läßliche Sünden" (Thomas v. A., s. th. 1–2, 88, 2). 1857 Damit eine Tat eine Todsünde ist, müssen gleichzeitig drei Bedingungen erfüllt sein: „Eine Todsünde ist jene Sünde, die eine schwerwiegende Materie zum Gegenstand hat und die dazu mit vollem Bewußtsein und bedachter Zustimmung begangen wird" (RP 17). 1858 Was eine schwerwiegende Materie ist, wird durch die zehn Gebote erläutert, entsprechend der Antwort Jesu an den reichen Jüngling: „Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen ... ehre deinen Vater und deine Mutter" (Mk 10,19). Sünden können mehr oder weniger schwer sein: ein Mord wiegt schwerer als ein Diebstahl. Auch die Eigenschaft der Personen, gegen die man sich verfehlt, ist zu berücksichtigen: eine Gewalttat gegen die Eltern wiegt schwerer als die gegen einen Fremden. 1859 Eine Todsünde erfordert volle Erkenntnis und volle Zustimmung. Sie setzt das Wissen um die Sündhaftigkeit einer Handlung, ihren Gegensatz zum Gesetz Gottes, voraus. Die Todsünde schließt auch eine genügend überlegte Zustimmung ein, um persönliche Willensentscheidung zu sein. Selbstverschuldete Unwissenheit und Verhärtung des Herzens [Vgl. Mk 3,5–6; Lk 16,19–31] mindern die Freiwilligkeit der Sünde nicht, sondern steigern sie. 1860 Unverschuldete Unkenntnis kann die Verantwortung für ein schweres Vergehen vermindern, wenn nicht sogar aufheben. Aber von niemandem wird angenommen, daß er die sittlichen Grundsätze nicht kennt, die in das Gewissen jedes Menschen eingeschrieben sind. Auch Triebimpulse, Leidenschaften sowie von außen ausgeübter Druck oder krankhafte Störungen können die Freiheit und die Willentlichkeit eines Vergehens vermindern. Die Sünde aus Bosheit, aus überlegter Entscheidung für das Böse wiegt am schwersten. 1861 Die Todsünde ist wie auch die Liebe eine radikale Möglichkeit, die der Mensch in Freiheit wählen kann. Sie zieht den Verlust der göttlichen Tugend der Liebe und der heiligmachenden Gnade, das heißt des Standes der Gnade, nach sich. Wenn sie nicht durch Reue und göttliche Vergebung wieder gutgemacht wird, verursacht sie den Ausschluß aus dem Reiche Christi und den ewigen Tod in der Hölle, da es in der Macht unseres Willens steht, endgültige und unwiderrufliche Entscheidungen zu treffen. Doch wenn wir auch beurteilen können, daß eine Handlung in sich ein schweres Vergehen darstellt, müssen wir das Urteil über die Menschen der Gerechtigkeit und der Barmherzigkeit Gottes überlassen. 1862 Eine läßliche Sünde begeht, wer in einer nicht schwerwiegenden Materie eine Vorschrift des Sittengesetzes verletzt oder das Sittengesetz zwar in einer schwerwiegenden Materie, aber ohne volle Kenntnis oder volle Zustimmung übertritt. 1863 Die läßliche Sünde schwächt die göttliche Tugend der Liebe; in ihr verrät sich eine ungeordnete Neigung zu geschaffenen Gütern; sie verhindert, daß die Seele in der Übung der Tugenden und im Tun des sittlich Guten Fortschritte macht; sie zieht zeitliche Strafen nach sich. Falls die läßliche Sünde mit Bedacht geschieht und nicht bereut wird, macht sie uns allmählich bereit, Todsünden zu begehen. Die läßliche Sünde bricht den Bund mit Gott nicht. Sie läßt sich mit der Gnade Gottes menschlich wiedergutmachen. Sie „entzieht nicht die heiligmachende, vergöttlichende Gnade, die Liebe und so auch nicht die ewige Seligkeit" (RP 17). „Solange der Mensch im Fleisch wandelt, kann er wenigstens nicht ohne leichte Sünden sein. Halte aber diese Sünden, die wir als leicht bezeichnen, nicht für harmlos. Falls du sie für harmlos ansiehst, wenn du sie wägst, zittere, wenn du sie zählst. Viele kleine Dinge bilden eine große Masse; viele Tropfen füllen einen Fluß; viele Körner bilden einen Haufen. Welche Hoffnung haben wir also? Zuerst das Bekenntnis" (Augustinus, ep. Jo. 1,6). 1864 „Wer aber den Heiligen Geist lästert, der findet in Ewigkeit keine Vergebung, sondern seine Sünde wird ewig an ihm haften" (Mk 3,29) [Vgl. Mt 12,32; Lk 12,10]. Die Barmherzigkeit Gottes ist grenzenlos; wer sich aber absichtlich weigert, durch Reue das Erbarmen Gottes anzunehmen, weist die Vergebung seiner Sünden und das vom Heiligen Geist angebotene Heil zurück [Vgl. DeV46.]. Eine solche Verhärtung kann zur Unbußfertigkeit bis zum Tod und zum ewigen Verderben führen. V Die Ausbreitung der Sünde 1865 Die Sünde schafft einen Hang zur Sünde; Wiederholung der gleichen bösen Taten erzeugt das Laster. Es kommt zu verkehrten Neigungen, die das Gewissen verdunkeln und das konkrete Urteil über Gut und Böse beeinträchtigen. Die Sünde neigt dazu, sich zu wiederholen und sich zu verstärken; sie kann jedoch das sittliche Empfinden nicht völlig zerstören. 1866 Die Laster lassen sich nach den Tugenden ordnen, deren Gegensatz sie sind, oder auch mit den Hauptsünden in Verbindung bringen, welche die christliche Erfahrung in Anlehnung an den hl. Johannes Cassian und den hl. Gregor d. Gr [Vgl. mor. 31,45] unterschieden hat. Als Hauptsünden werden sie deshalb bezeichnet, weil sie weitere Sünden, weitere Laster erzeugen. Hauptsünden sind: Stolz, Habsucht, Neid, Zorn, Unkeuschheit, Unmäßigkeit, Trägheit oder Überdruß [acedia]. 1867 Die katechetische Tradition erinnert auch daran, daß es himmelschreiende Sünden gibt. Zum Himmel schreien das Blut Abels [Vgl. Gen 4,10], die Sünde der Sodomiten [Vgl. Gen 18,20; 19,13], die laute Klage des in Ägypten unterdrückten Volkes [Vgl. Ex 3,7-10], die Klage der Fremden, der Witwen und Waisen [Vgl. Ex 22,20-22] und der den Arbeitern vorenthaltene Lohn [Vgl. Dtn 24,14-15; Jak 5,4]. 1868 Die Sünde ist eine persönliche Handlung. Wir haben aber auch eine Verantwortung für die Sünden anderer Menschen, wenn wir daran mitwirken, – indem wir uns direkt und willentlich daran beteiligen, – indem wir sie befehlen, zu ihnen raten, sie loben oder gutheißen, – indem wir sie decken oder nicht verhindern, obwohl wir dazu verpflichtet sind und – indem wir Übeltäter schützen. 1869 So macht die Sünde die Menschen zu Komplizen und läßt unter ihnen Gier, Gewalttat und Ungerechtigkeit herrschen. Die Sünden führen in der Gesellschaft zu Situationen und Institutionen, die zur Güte Gottes im Gegensatz stehen. „Sündige Strukturen" sind Ausdruck und Wirkung persönlicher Sünden. Sie verleiten ihre Opfer dazu, ebenfalls Böses zu begehen. In einem analogen Sinn stellen sie eine „soziale Sünde" dar [Vgl. RP 16]. Kurztexte 1870 Gott hat alle in den Ungehorsam eingeschlossen, um sich aller zu erbarmen" (Röm 11,32). 1871 Die Sünde ist ein Wort eine Tat oder ein Begehren im Widerspruch zum ewigen Gesetz (Augustinus Faust 22 27) [ Zitiert bei Thomas v. A., s. th. 1–2,71,6, obj. 1: sc.] Sie ist eine Beleidigung Gottes Sie lehnt sich gegen Gott auf in Ungehorsam der dem Gehorsam Christi entgegensteht. 1872 Die Sünde ist eine Handlung, die der Vernunft widerspricht. Sie verwundet die Natur des Menschen und beeinträchtigt die menschliche Solidarität. 1873 Die Wurzel aller Sünden liegt im Herzen des Menschen Ihre Art und ihre Schwere werden hauptsächlich nach ihrem Objekt bestimmt. 1874 Wer sich absichtlich das heißt mit Wissen und Willen zu etwas entscheidet das dem göttlichen Gesetz und dein letzten Ziel des Menschen schwer widerspricht begeht eine Todsünde. Diese zerstört in uns die göttliche Tugend der Liebe ohne die es keine ewige Seligkeit geben kann Falls sie nicht bereut wird zieht sie den ewigen Tod nach sich. 1875 Die läßliche Sunde stellt eine sittliche Unordnung dar welche durch die göttliche Liebe die trotzdem in uns weiterbesteht wiedergutgemacht werden kann. 1876 Die Wiederholung von Sunden auch von läßlichen fuhrt zu Lastern unter anderen zu den sogenannten Hauptsunden. ZWEITES KAPITEL DIE MENSCHLICHE GEMEINSCHAFT 1877 Die Menschheit ist dazu berufen, das Ebenbild Gottes offenbar zu machen und nach dem Bilde des eingeborenen Sohnes des Vaters umgestaltet zu werden. Diese Berufung ergeht an jeden persönlich, denn jeder Mensch ist eingeladen, in die göttliche Seligkeit einzutreten. Sie betrifft aber auch die menschliche Gesellschaft als Ganze. ARTIKEL 9 PERSON UND GESELLSCHAFT I Der Gemeinschaftscharakter der Berufung des Menschen 1878 Alle Menschen sind zum gleichen Ziel berufen: zu Gott. Zwischen der Einheit der göttlichen Personen und der brüderlichen Gesinnung, in der die Menschen in Wahrheit und Liebe untereinander leben sollen [Vgl. GS 24,3], besteht eine gewisse Ähnlichkeit. Die Liebe zum Nächsten läßt sich von der Liebe zu Gott nicht trennen. 1879 Die menschliche Person bedarf des gesellschaftlichen Lebens. Dieses stellt für sie nicht etwas Zusätzliches dar, sondern ist ein Anspruch ihrer Natur. Durch Begegnung mit anderen, durch wechselseitige Dienste und durch Zwiesprache mit seinen Brüdern und Schwestern entwickelt der Mensch seine Anlagen und kann seiner Berufung entsprechen [Vgl. OS 25,1]. 1880 Eine Gesellschaft ist eine Gruppe von Personen, die organisch durch ein Einheitsprinzip verbunden sind, das über den Einzelnen hinausgeht. Als zugleich sichtbare und geistige Vereinigung dauert eine Gesellschaft in der Zeit fort: sie empfängt das Vergangene und bereitet die Zukunft vor. Durch sie wird jeder Mensch zum „Erben" und empfängt „Talente", die ihn bereichern und die er fruchtbringend einsetzen soll [Vgl. Lk 19, 13.15]. Darum schuldet jeder Mensch den Gemeinschaften, denen er angehört, seinen Beitrag, und den Autoritäten, die mit der Sorge für das Gemeinwohl betraut sind, Achtung. 1881 Jede Gemeinschaft ist durch ihr Ziel bestimmt und gehorcht infolgedessen eigenen Regeln, aber „Grund, Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen ist die menschliche Person und muß es sein" (GS 25, 1). 1882 Manche Gesellschaften, so die Familie und der Staat, entsprechen unmittelbar der Natur des Menschen; sie sind für ihn notwendig. Um die Beteiligung möglichst vieler am gesellschaftlichen Leben zu fördern, ist die Schaffung von „Verbänden, Vereinigungen, Einrichtungen mit wirtschaftlicher, kultureller, unterhaltender, sportlicher, beruflicher und politischer Zielsetzung sowohl im nationalen Raum wie auf Weltebene" (MM 60) zu fördern. Diese Sozialisation gründet auch auf der natürlichen Neigung der Menschen, sich zusammenzuschließen, um Ziele zu erreichen, welche die Kräfte der Einzelnen übersteigen. Sie bringt die Anlagen der Person, insbesondere ihren Unternehmungsgeist und ihren Sinn für Verantwortung zur Entfaltung und hilft, ihre Rechte zu gewährleisten [Vgl. GS 25,2; CA 12]. 1883 Die Sozialisation ist auch mit Gefahren verbunden. Ein allzu weitgehendes Eingreifen des Staates kann die persönliche Freiheit und Initiative bedrohen. Die Kirche vertritt das sogenannte Subsidiaritätsprinzip: „Eine übergeordnete Gesellschaft darf nicht so in das innere Leben einer untergeordneten Gesellschaft dadurch eingreifen, daß sie diese ihrer Kompetenzen beraubt. Sie soll sie im Notfall unterstützen und ihr dazu helfen, ihr eigenes Handeln mit dem der anderen gesellschaftlichen Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen" (CA 48) [Vgl. Pius Xl.. Enz. „Quadragesimo anno"]. 1884 Gott wollte sich nicht die Ausübung aller Gewalten allein vorbehalten. Er überläßt jedem Geschöpf jene Aufgaben, die es den Fähigkeiten seiner Natur gemäß auszuüben vermag. Diese Führungsweise soll im gesellschaftlichen Leben nachgeahmt werden. Das Verhalten Gottes bei der Weltregierung, das von so großer Rücksichtnahme auf die menschliche Freiheit zeugt, sollte die Weisheit derer inspirieren, welche die menschlichen Gesellschaften regieren. Sie haben sich als Diener der göttlichen Vorsehung zu verhalten. 1885 Das Subsidiaritätsprinzip widersetzt sich allen Formen des Kollektivismus. Es zieht die Grenzen für das Eingreifen des Staates. Es zielt darauf ab, die Beziehungen zwischen den Einzelpersonen und den Gesellschaften in ein harmonisches Verhältnis zu bringen. Es sucht auf internationaler Ebene eine wahre Ordnung zu schaffen. DAS LEBEN IN CHRISTUS II Umkehr und Gesellschaft 1886 Die Gesellschaft ist notwendig für die Verwirklichung der Berufung des Menschen. Damit dieses Ziel erreicht wird, ist die richtige Ordnung der Werte zu beachten, welche „die materiellen und triebhaften [Dimensionen] den inneren und geistigen unterordnet" (CA 36). „Das Zusammenleben der Menschen ist ... als ein vordringlich geistiges Geschehen aufzufassen. In den geistigen Bereich gehören nämlich die Forderungen, daß die Menschen im hellen Licht der Wahrheit ihre Erkenntnisse untereinander austauschen, daß sie in den Stand gesetzt werden, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Pflichten zu erfüllen, daß sie angespornt werden, die geistigen Güter zu erstreben, daß sie aus jeder ehrenhaften Sache, wie immer sie beschaffen sein mag, einen Anlaß zu gemeinsamer rechtschaffener Freude gewinnen, daß sie in unermüdlichem Wollen das Beste, was sie haben, einander mitzuteilen und voneinander zu empfangen suchen. Diese Werte berühren und lenken alles, was sich auf Wissenschaft, Wirtschaft, soziale Einrichtungen, Entwicklung und Ordnung des Staates und schließlich auf alle übrigen Dinge bezieht, die äußerlich das menschliche Zusammenleben ausmachen und in ständigem Fortschritt entwickeln" (PT 36). 1887 Die Vertauschung von Mitteln und Zielen [Vgl. CA41] gibt dem, was nur Mittel ist, den Wert eines letzten Zieles oder betrachtet Personen als bloße Mittel zum Zweck. Das führt zu ungerechten Strukturen, die „ein christliches, den Geboten des göttlichen Gesetzgebers entsprechendes Leben erschweren, ja praktisch verunmöglichen" (Pius XII., Ansprache vom 1. Juni 1941). 1888 Deshalb ist an die geistigen und sittlichen Kräfte des Menschen zu appellieren, und es ist daran zu erinnern, daß sich der Mensch dauernd innerlich erneuern muß, um Gesellschaftsveränderungen herbeizuführen, die wirklich im Dienste der Person stehen. Die Bekehrung des Herzens ist an erste Stelle zu setzen. Das enthebt nicht der Pflicht, sondern verstärkt sie vielmehr, Institutionen und Lebensbedingungen, falls sie zur Sünde Anlaß geben, zu verbessern, damit sie den Normen der Gerechtigkeit entsprechen und das Gute fördern, statt es zu behindern [Vgl. LG36]. 1889 Ohne die Hilfe der Gnade sind die Menschen außerstande, „den schmalen Pfad zu erkennen zwischen der Feigheit, die dem Bösen weicht, und der Gewalt, die sich zwar einbildet, das Böse zu bekämpfen, es aber in Wirklichkeit verschlimmert" (CA 25). Dies ist der Pfad der christlichen Liebe, der Liebe zu Gott und zum Nächsten. Die Liebe ist das größte soziale Gebot. Sie achtet den anderen und dessen Rechte. Sie verlangt gerechtes Handeln und sie allein macht uns dazu fähig. Sie drängt zu einem Leben der Selbsthingabe: „Wer sein Leben zu bewahren sucht, wird es verlieren; wer es dagegen verliert, wird es gewinnen" (Lk 17,33). Kurztexte 1890 Zwischen der Einheit der göttlichen Personen und der brüderlichen Beziehung die unter den Menschen herrschen soll besteht eine gewisse Ähnlichkeit. 1891 Der Mensch bedarf des gesellschaftlichen Lebens. um sich seiner Natur gemäß entfalten zu können Gewisse Gesellschaften so die Familie und der Staat, entsprechen unmittelbar der Natur des Menschen. 1892 Grund Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen ist die menschliche Person und muß es sein (GS 25 1). 1893 Eine starke und freiwillige Beteiligung an Vereinigungen und Institutionen ist zu fördern. 1894 Gemäß dem Subsidiarztätsprinzip dürfen weder Staat noch größere Gesellschaften die Initiative und Verantwortung der Personen und der kleineren Gemeinwesen verdrängen. 1895 Die Gesellschaft muß das Tun des Guten begünstigen, nicht behindern Sie muß sich von einer richtigen Ordnung der Werte leiten lassen. 1896 Wo die Sunde das Gesellschaftsklima verdirbt ist zur Bekehrung der Herzen aufzurufen und an die Gnade Gottes zu appellieren Die Liebe drangt zu gerechten Reformen Es gibt keine Losung der sozialen Frage außerhalb des Evangeliums [Vgl. CA 3]. ARTIKEL 10 DIE BETEILIGUNG AM GESELLSCHAFTLICHEN LEBEN I Die Autorität 1897 „Die, menschliche Gesellschaft kann weder gut geordnet noch fruchtbar sein, wenn es in ihr niemanden gibt, der mit rechtmäßiger Autorität die Ordnung aufrecht erhält und mit der notwendigen Sorgfalt auf das allgemeine Wohl bedacht ist" (PT 46). Als „Autorität" bezeichnet man die Eigenschaft von Personen oder Institutionen, aufgrund derer sie den Menschen Gesetze und Befehle geben und von ihnen Gehorsam erwarten können. 1898 Jede menschliche Gemeinschaft bedarf einer Autorität, von der sie geleitet wird [Vgl. Leo XIII., Enz. „Immortale Dei"; Enz. „Diuturnum illud"]. Diese hat ihre Grundlage in der menschlichen Natur. Sie ist für die Einheit des Gemeinwesens notwendig. Ihre Aufgabe ist es, soweit wie möglich das Gemeinwohl der Gesellschaft zu gewährleisten. 1899 Die von der sittlichen Ordnung geforderte Autorität geht von Gott aus: „Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam. Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt. Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die Ordnung Gottes, und wer sich ihm entgegenstellt, wird dem Gericht verfallen" (Röm 13, 1–2). 1900 Die Gehorsamspflicht verlangt von allen, der Autorität die ihr gebührende Ehre zu erweisen und die Personen, die ein Amt ausüben, zu achten und ihnen – je nach Verdienst – Dankbarkeit und Wohlwollen entgegenzubringen. Dem hl. Papst Clemens von Rom verdanken wir das älteste Gebet der Kirche für die Träger der staatlichen Autorität [Vgl. schon 1 Tim 2,1–2]: „Gib ihnen, Herr, Gesundheit, Frieden, Eintracht, Beständigkeit, damit sie die von dir ihnen gegebene Herrschaft untadelig ausüben! Denn du, himmlischer Herr, König der Aonen, gibst den Menschenkindern Herrlichkeit und Ehre und Gewalt über das, was auf Erden ist; du, Herr, lenke ihren Willen nach dem, was gut und wohlgefällig ist vor dir, damit sie in Frieden und Milde frommen Sinnes die von dir ihnen gegebene Gewalt ausüben und so deiner Huld teilhaftig werden!" (Cor. 61,1–2). 1901 Während die Autorität als solche auf eine von Gott vorgebildete Ordnung verweist, muß „die Bestimmung der Regierungsform und die Auswahl der Regierenden dem freien Willen der Staatsbürger überlassen" bleiben (GS 74,3). Unterschiedliche Regierungsformen sind sittlich zulässig, sofern sie zum rechtmäßigen Wohl der Gemeinschaft, die sie annimmt, beitragen. Regierungen, deren Wesen dem natürlichen Sittengesetz, der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten der Personen widerspricht, können das Gemeinwohl der Nationen, denen sie aufgezwungen wurden, nicht verwirklichen. 1902 Die Autorität hat ihre moralische Rechtmäßigkeit nicht aus sich selbst. Sie darf sich nicht willkürlich verhalten, sondern muß für das Gemeinwohl wirken „als moralische Macht, die sich stützt auf die Freiheit und auf das Bewußtsein einer übernommenen Verantwortung" (GS 74,2). „Insofern das menschliche Gesetz der rechten Vernunft entspricht, hat es das Wesen eines Gesetzes; dementsprechend leitet es sich offenbar vom ewigen Gesetz her. Aber insofern es von der Vernunft abweicht, heißt es ungerechtes Gesetz; und so hat es nicht das Wesen eines Gesetzes, sondern vielmehr das einer Gewaittat" (Thomas v. A., s. th. 1–2, 93,3, ad 2). 1903 Die Autorität wird nur dann rechtmäßig ausgeübt, wenn sie das Gemeinwohl der betreffenden Gemeinschaft anstrebt und sittlich erlaubte Mittel anwendet, um es zu erreichen. Falls Behörden ungerechte Gesetze erlassen oder der sittlichen Ordnung widersprechende Maßnahmen ergreifen, können solche Anordnungen das Gewissen nicht verpflichten; „in diesem Falle hört die Autorität ganz auf; an ihre Stelle tritt gräßliches Unrecht" (PT 51). 1904 Es ist besser, „wenn jede Macht von anderen Mächten und anderen Kompetenzbereichen ausgeglichen wird, die sie in ihren rechten Grenzen halten. Das ist das Prinzip des ‚Rechtsstaates‘, in dem das Gesetz und nicht die Willkür der Menschen herrscht" (CA 44). II Das Gemeinwohl 1905 Der gesellschaftlichen Natur des Menschen entsprechend steht das Wohl eines jeden in Verbindung mit dem Gemeinwohl. Dieses läßt sich nur von der menschlichen Person her bestimmen. „Verkriecht euch nicht in euch selbst und sondert euch nicht ab, als wäret ihr schon gerechtfertigt, sondern kommt zusammen und sucht miteinander nach dem gemeinsamen Nutzen!" (Barnabasbrief 4,10). 1906 Das Gemeinwohl ist „die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ermöglichen, die eigene Vollendung voller und leichter zu erreichen" (GS 26,1) [Vgl. GS74,1]. Das Gemeinwohl betrifft das Leben aller. Von einem jeden verlangt es Klugheit, besonders von denen, die mit der Ausübung der Autorität betraut sind. Es beruht auf drei wesentlichen Elementen: 1907 Erstens setzt es die Achtung der Person als solcher voraus. Im Namen des Gemeinwohls sind die öffentlichen Gewalten verpflichtet, die unveräußerlichen Grundrechte der menschlichen Person zu achten. Die Gesellschaft muß jedem ihrer Glieder ermöglichen, seine Berufung zu verwirklichen. Insbesondere besteht das Gemeinwohl darin, daß man die natürlichen Freiheiten ausüben kann, die unerläßlich sind, um die Berufung als Mensch zu entfalten: „das Recht zum Handeln nach der rechten Norm seines Gewissens, das Recht auf Schutz des Privatlebens und auf die rechte Freiheit, und zwar auch im religiösen Bereich" (GS 26,2). 1908 Zweitens verlangt das Gemeinwohl das soziale Wohl und die Entwicklung der Gemeinschaft. Entwicklung ist der Inbegriff aller sozialen Aufgaben. Gewiß kommt es der Autorität zu, im Namen des Gemeinwohls zwischen den verschiedenen Sonderinteressen als Schiedsrichterin zu walten. Sie muß aber einem jeden das zugänglich machen, was für ein wirklich menschliches Leben notwendig ist, wie Nahrung, Kleidung, Wohnung, Gesundheit, Arbeit, Erziehung und Bildung, richtige Information und Recht auf Familiengründung [Vgl. GS26,2]. 1909 Zum Gemeinwohl gehört schließlich der Friede, das heißt die Dauerhaftigkeit und Sicherheit einer gerechten Ordnung. Es setzt somit voraus, daß die Autorität durch rechte Mittel die Sicherheit der Gesellschaft und deren Glieder gewährleistet. Es begründet das Recht auf persönliche und kollektive Selbstverteidigung. 1910 Jede menschliche Gemeinschaft besitzt ein Gemeinwohl, durch das sie sich als solche erkennen kann. Am vollständigsten wird dies in der politischen Gemeinschaft verwirklicht. Es ist Aufgabe des Staates, das Gemeinwohl der bürgerlichen Gesellschaft, der Bürger und der kleineren Gemeinwesen zu schützen und zu fördern. 1911 Die gegenseitige Abhängigkeit der Menschen wächst und erstreckt sich allmählich über die ganze Erde. Die Einheit der Menschheitsfamilie, welche Menschen gleicher natürlicher Würde vereint, setzt ein weltweites Gemeinwohl voraus. Dieses erfordert eine Gliederung der Völkergemeinschaft, die imstande ist, „den verschiedenen Bedürfnissen der Menschen nach Kräften Rechnung zu tragen, und zwar sowohl in den Bereichen des sozialen Lebens, z. B. Ernährung, Gesundheit, Erziehung, Arbeit, als auch in besonderen Situationen, die hier und dort entstehen können" (GS 84,2), etwa durch Flüchtlingshilfe und Unterstützung Heimatloser und ihrer Familien. 1912 Das Gemeinwohl ist stets auf den Fortschritt der Personen ausgerichtet, „denn die Ordnung der Dinge ist der Ordnung der Personen zu unterwerfen und nicht umgekehrt" (GS 26,3). Diese Ordnung gründet in der Wahrheit, wird in der Gerechtigkeit aufgebaut und ist durch die Liebe beseelt. III Verantwortung und Mitarbeit 1913 Die Mitarbeit ist der freiwillige und großmütige Einsatz der Person im gesellschaftlichen Austausch. Ihrem Platz und ihrer Rolle entsprechend, sollen alle an der Förderung des Gemeinwohls mitwirken. Diese Pflicht ist mit der Würde der menschlichen Person untrennbar verbunden. 1914 Diese Mitarbeit besteht zunächst darin, daß der Mensch sich in Bereichen einsetzt, für die er die persönliche Verantwortung übernimmt. Indem der Mensch für die Erziehung seiner Familie sorgt und gewissenhaft arbeitet, trägt er zum Wohl anderer und dem der Gesellschaft bei [Vgl. CA 43]. 1915 Die Bürger sollen soweit wie möglich am öffentlichen Leben aktiv teilnehmen. Die Art und Weise dieser Teilnahme kann von Land zu Land, von Kultur zu Kultur verschieden sein. „Lobenswert ist aber die Handlungsweise jener Nationen, in denen ein möglichst großer Teil der Bürger in wahrer Freiheit am Gemeinwesen beteiligt wird" (GS 31,3). 1916 Die Mitarbeit aller an der Förderung des Gemeinwohls verlangt, wie jede ethische Verpflichtung, eine stets erneuerte Bekehrung der Mitglieder der Gesellschaft. Listige Betrügereien, durch die sich manche den Bestimmungen des Gesetzes und den sozialen Pflichten entziehen, sind entschieden zu verurteilen. Sie lassen sich mit den Forderungen der Gerechtigkeit nicht vereinbaren. Institutionen, die die menschlichen Lebensverhältnisse verbessern, sind zu fördern [Vgl. GS 3O,1]. 1917 Wer Autorität auszuüben hat, muß die Werte sichern, die bei den Mitgliedern der Gruppe Vertrauen schaffen und sie anspornen, sich in den Dienst ihrer Mitmenschen zu stellen. Die Mitwirkung beginnt mit der Erziehung und Bildung. „Mit Recht dürfen wir annehmen, daß das künftige Schicksal der Menschheit in den Händen jener ruht, die imstande sind, den kommenden Generationen einen Sinn des Lebens und Grund zur Hoffnung zu vermitteln" (GS 31,3). Kurztexte 1918 „Es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt (Rom 13 1). 1919 Jede menschliche Gemeinschaft bedarf einer Autorität um sich erhalten und entwickeln zu können. 1920 Die politische Gemeinschaft und die öffentliche Autorität sind in der menschlichen Natur begründet und gehören zu der von Gott vorgebildeten Ordnung (GS 74 3). 1921 Die Autorität wird rechtmäßig ausgeübt wenn sie darauf bedacht ist das Gemeinwohl der Gesellschaft zu fordern Um das zu erreichen soll sie sittlich annehmbare Mittel anwenden. l922 Die verschiedenen Regierungsformen sind rechtmäßig sofern sie zum Wohl der Gemeinschaft beitragen. 1923 Die politische Autorität muß sich innerhalb der Grenzen der sittlichen Ordnung entfalten und die Voraussetzungen zur Ausübung der Freiheit gewährleisten. 1924 Das Gemeinwohl ist die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens die sowohl den Gruppen als auch den einzelnen Gliedern ermöglichen die eigene Vollendung voller und leichter zu erreichen" (GS 26, 1). 1925 Zum Gemeinwohl gehören drei wesentliche Elemente die Achtung und Forderung der Grundrechte der Person das Gedeihen oder die Entfaltung der geistigen und der zeitlichen Güter der Gesellschaft der Friede und die Sicherheit der Gruppe und ihrer Glieder. 1926 Zur Wurde des Menschen gehört es das Gemeinwohl anzustreben. Jeder soll darauf bedacht sein Institutionen anzuregen und zu fordern, welche die menschlichen Lebensbedingungen verbessern. 1927 Der Staat hat die Aufgabe, das Gemeinwohl der Gesellschaft zu verteidigen und zu fördern. Das Gemeinwohl der gesamten Menschheitsfamilie erfordert eine Organisation der internationalen Gesellschaft. ARTIKEL 11 DIE SOZIALE GERECHTIGKEIT 1928 Die Gesellschaft gewährleistet die soziale Gerechtigkeit, wenn sie dafür sorgt, daß die Verbände und die einzelnen Menschen das erhalten können, was ihnen ihrer Natur und Berufung nach zusteht. Die soziale Gerechtigkeit hängt mit dem Gemeinwohl und der Ausübung der Autorität zusammen. I Die Achtung der menschlichen Person 1929 Die soziale Gerechtigkeit läßt sich nur dann ereichen, wenn die überragende Würde des Menschen geachtet wird. Die Person ist das letzte Ziel der Gesellschaft; die Gesellschaft ist auf die Person hingeordnet. Auf dem Spiel steht „die Würde der menschlichen Person, deren Verteidigung und Förderung uns vom Schöpfer anvertraut ist und deren verantwortliche Schuldner im strengen Sinn alle Männer und Frauen in jeder Lage der Geschichte sind" (SRS 47). 1930 Zur Achtung der menschlichen Person gehört auch die Achtung der Rechte, die sich aus ihrer Würde als Geschöpf ergeben. Diese Rechte leiten sich nicht von der Gesellschaft ab und sind von ihr anzuerkennen. Sie bilden die Grundlage für die sittliche Berechtigung jeder Autorität. Eine Gesellschaft, die diese Rechte mit Füßen tritt oder sich weigert, sie in ihrer positiven Gesetzgebung anzuerkennen, untergräbt ihre eigene sittliche Rechtmäßigkeit‘. Wenn eine Autorität die Person nicht achtet, kann sie sich nur auf Macht oder Gewalt stützen, um ihre Untergebenen zum Gehorsam zu bringen. Die Kirche muß die Menschen guten Willens an diese Rechte erinnern und diese von mißbräuchlichen oder falschen Forderungen unterscheiden. 1931 Um die menschliche Person zu achten, muß man sich an den Grundsatz halten, daß „alle ihren Nächsten ohne Ausnahme als ein anderes Ich ansehen müssen, indem sie vor allem auf sein Leben und die notwendigen Mittel, um es würdig zu führen, bedacht sind" (GS 27, 1). Keiner Gesetzgebung wird es von sich aus gelingen, die Ängste und Vorurteile, die überheblichen und egoistischen Haltungen zu beseitigen, die das Entstehen wahrhaft brüderlicher Gesellschaften behindern. Solche Verhaltensweisen werden nur durch die christliche Liebe überwunden, die in jedem Menschen einen „Nächsten", einen Bruder oder eine Schwester erblickt. 1932 Je größer die Hilflosigkeit eines Menschen in irgendeinem Lebensbereich ist, desto dringender ist die Pflicht, sich ihm durch tätigen Beistand als Nächster zu erweisen. „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan" (Mt 25,40). 1933 Diese Pflicht bezieht sich auch auf jene, die anders denken oder handeln als wir. Die Lehre Christi verlangt sogar, Schuld zu verzeihen. Sie dehnt das Gebot der Liebe, das Gebot des neuen Gesetzes, auf alle Feinde aus [Vgl. Mt 5,43 – 44]. Die Befreiung im Geist des Evangeliums ist unvereinbar mit dem Haß des Feindes als Person, nicht aber mit dem Haß auf das Böse, das er als Feind verübt. II Gleichheit und Verschiedenheit der Menschen 1934 Weil alle Menschen nach dem Bilde des einzigen Gottes geschaffen und mit der gleichen vernunftbegabten Seele ausgestattet sind, haben sie die gleiche Natur und den gleichen Ursprung. Da sie durch das Opfer Christi erlöst wurden, sind alle berufen, an der gleichen göttlichen Seligkeit teilzuhaben. Alle Menschen erfreuen sich somit der gleichen Würde. 1935 Die Gleichheit unter den Menschen bezieht sich wesentlich auf deren Würde als Person und auf die Rechte, die sich daraus ergeben. „Jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei ‘es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion, muß überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht" (GS 29,2). 1936 Der Mensch verfügt zu Beginn seines irdischen Daseins noch nicht über alles, was er zur Entwicklung seines leiblichen und geistigen Lebens benötigt. Er bedarf der anderen Menschen. Es treten Unterschiede zutage, die mit dem Alter, den körperlichen Fähigkeiten, den geistigen und sittlichen Anlagen, den im Umgang mit anderen gewonnenen Vorteilen oder mit der Verteilung der Reichtümer zusammenhängen [Vgl. GS 29,2]. Die „Talente" sind nicht gleich verteilt [Vgl. Mt 25,14–30; Lk 19,11–27]. 1937 Diese Unterschiede entsprechen dem Plane Gottes. Gott will, daß jeder Mensch vom anderen erhält, was er benötigt. Wer über besondere „Talente" verfügt, soll sie zum Vorteil derer anwenden, die ihrer bedürfen. Die Unterschiede ermutigen und verpflichten die Menschen oft zu Großmut, Wohlwollen und zum Teilen; sie regen die Kulturen an, einander zu bereichern. „Ich habe die Tugenden verschieden verteilt, indem ich nicht sämtliche einem Einzelnen verlieh, vielmehr dem einen diese, dem andern jene ... Dem einen schenke ich vor allem die Liebe, einem anderen die Gerechtigkeit oder die Demut, diesem lebendigen Glauben ... Die zum menschlichen Leben notwendigen Dinge habe ich so unterschiedlich verteilt und nicht jedem alle gegeben, damit ihr gezwungen seid, euch gegenseitig Liebe zu erweisen ... Ich wollte, daß der eine auf den andern angewiesen sei, und alle als meine Diener die von mir empfangenen Gnaden und Geschenke mit anderen teilen" (Katharina v. Siena, dial. 1,7). 1938 Es gibt auch ungerechte Unterschiede, die Millionen von Männern und Frauen betreffen. Sie stehen in offenem Widerspruch zum Evangelium. Die gleiche Würde der Personen fordert, „daß man zu humaneren und gerechten Lebensbedingungen gelangt. Allzu große wirtschaftliche und gesellschaftliche Ungleichheiten zwischen den Gliedern oder Völkern der einen menschlichen Familie erregen nämlich Ärgernis und widersprechen der sozialen Gerechtigkeit, der Billigkeit, der Würde der menschlichen Person sowie dem gesellschaftlichen und internationalen Frieden" (GS 29,3). III Die menschliche Solidarität 1939 Das Prinzip der Solidarität, die man auch als „Freundschaft" oder „soziale Liebe" bezeichnen kann, ist eine Forderung, die sich aus der menschlichen und christlichen Brüderlichkeit direkt ergibt [Vgl. SRS 38–40; CA 10]. „Ein heute weitverbreiter Irrtum liegt darin, daß man das Gesetz der Solidarität und Liebe zwischen den Menschen in Vergessenheit geraten läßt, jenes Gesetz, das sowohl durch den gemeinsamen Ursprung und durch die nämliche Vernunftnatur aller Menschen, gleichviel welchen Volkes, vorgeschrieben und auferlegt ist, wie auch durch das Opfer der Erlösung, das Jesus Christus am Altar des Kreuzes seinem himmlischen Vater darbrachte der sündigen Menschheit zum Heil" (Pius XII., Enz. „Summi pontificatus"). 1940 Die Solidarität zeigt sich in erster Linie in der Güterverteilung und in der Entlohnung der Arbeit. Sie setzt auch den Einsatz für eine gerechtere Gesellschaftsordnung voraus, in der die Spannungen sich besser beseitigen und die Konflikte sich leichter auf dem Verhandlungsweg lösen lassen. 1941 Die gesellschaftlich-wirtschaftlichen Probleme lassen sich nur mit Hilfe aller Formen von Solidarität lösen: Solidarität der Armen untereinander, der Reichen mit den Armen, der Arbeiter untereinander, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Unternehmen und Solidarität unter den Nationen und Völkern. Die internationale Solidarität ist eine Forderung der sittlichen Ordnung. Der Weltfriede hängt teilweise von ihr ab. 1942 Bei der Tugend der Solidarität geht es nicht nur um materielle Güter. Durch die Verbreitung der geistigen Güter des Glaubens begünstigte die Kirche auch die Entwicklung zeitlicher Güter, der sie oft neue Wege bahnte. So erfüllte sich im Verlauf der Jahrhunderte das Wort des Herrn: „Euch aber muß es zuerst um [Gottes] Reich und um seine Gerechtigkeit gehen; dann wird euch alles andere dazugegeben" (Mt 6,33). „Seit zweitausend Jahren lebt und verharrt in der Seele der Kirche dieser Sinn, der die Seelen – bis zum Liebesheroismus der das Land bebauenden Mönche, der Sklavenbefreier, der Krankenheiler, der Boten des Glaubens, der Zivilisation, der Wissenschaft – zu allen Generationen und Völkern gedrängt hat und drängt, um Gesellschaftsverhältnisse zu schaffen, die allen ein menschen- und christenwürdiges Leben ermöglichen" (Pius XII., Ansprache vom 1. Juni 1941). Kurztexte 1943 Die Gesellschaft sichert die soziale Gerechtigkeit, indem sie die Bedingungen schafft die es den Verbanden und jedem einzelnen ermöglichen das ihnen Zustehende zu erhalten. 1944 Die Achtung vor der menschlichen Person betrachtet den Mitmenschen als ein anderes. Ich Sie setzt die Achtung der Grundrechte voraus die sich aus der Wurde der Person ergeben. 1945 Die Gleichheit der Menschen betrifft die Wurde der Person und die sich daraus ergebenden Rechte. 1946 Die Unterschiede zwischen den Menschen gehören zum Plane Gottes der will daß wir aufeinander angewiesen sind Sie sollen die christliche Liebe fordern. 1947 Die gleiche Würde aller Menschen verpflichtet zum Bemühen die krassen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Unterschiede zu vermindern und ungerechte Ungleichheiten zu beseitigen. 1948 Die Solidarität ist eine vorzüglich christliche Tugend Sie drangt dazu die materiellen und ganz besonders die geistigen Guter zu teilen. DRITTES KAPITEL DAS HEIL GOTTES: DAS GESETZ UND DIE GNADE 1949 Zur Seligkeit berufen, aber durch die Sünde verwundet, bedarf der Mensch des Heiles Gottes. Die göttliche Hilfe wird ihm in Christus durch das Gesetz, das ihn leitet, und in der Gnade, die ihn stärkt, zuteil. „Müht euch mit Furcht und Zittern um euer Heil! Denn Gott ist es, der in euch das Wollen und Vollbringen bewirkt, nach seinem Wohlgefallen" (Phil 2,12–13). ARTIKEL 12 DAS SITTLICHE GESETZ 1950 Das sittliche Gesetz ist Werk der göttlichen Weisheit. Man kann es im biblischen Sinn als eine väterliche Unterweisung, eine Pädagogik Gottes bezeichnen. Es schreibt dem Menschen die Wege und die Verhaltensregeln vor, die zur verheißenen Seligkeit führen; es verbietet die Wege zum Bösen, die von Gott und seiner Liebe wegführen. Es ist zugleich fest in seinen Geboten und liebenswert in seinen Verheißungen. 1951 Das Gesetz ist eine von der zuständigen Autorität im Blick auf das Gemeinwohl angeordnete Verhaltensregel. Das sittliche Gesetz setzt die vernunftgemäße Ordnung unter den Geschöpfen voraus, die durch die Macht, Weisheit und Güte des Schöpfers zu ihrem Wohl und im Blick auf ihr Ziel festgelegt worden ist. Jedes Gesetz hat im ewigen Gesetz seine erste und letzte Wahrheit. Das Gesetz wird von der Vernunft ausgesprochen und festgelegt als eine Teilhabe an der Vorsehung des lebendigen Gottes, des Schöpfers und Erlösers aller. „Diese Anordnung der Vernunft nennt man das Gesetz" (Leo XIII., Enz. „Libertas præstantissimum", Thomas v. A., s. th. 1–2,90,1 zitierend). „Unter allen beseelten Wesen kann einzig der Mensch sich rühmen, gewürdigt worden zu sein, von Gott ein Gesetz zu empfangen. Als vernunftbegabtes Lebewesen, das zu verstehen und zu unterscheiden fähig ist, soll er das Verhalten seiner Freiheit und seiner Vernunft entsprechend regeln in Unterordnung unter den, der ihm alles übergeben hat" (Tertullian, Marc. 2,4). 1952 Die verschiedenen Ausdrucksformen des moralischen Gesetzes sind alle aufeinander abgestimmt: das ewige Gesetz, der göttliche Ursprung aller Gesetze; das natürliche Sittengesetz; das geoffenbarte Gesetz, das aus dem alten Gesetz und dem neuen Gesetz des Evangeliums besteht; schließlich die staatlichen und kirchlichen Gesetze. 1953 Das sittliche Gesetz findet in Christus seine Fülle und Einheit. Jesus Christus ist in Person der Weg zur Vollkommenheit. Er ist das Ende des Gesetzes, denn er allein lehrt und schenkt die Gerechtigkeit Gottes: „Christus ist das Ende des Gesetzes, und jeder, der an ihn glaubt, wird gerecht" (Röm 10,4). I Das natürliche Sittengesetz 1954 Der Mensch hat an der Weisheit und Güte des Schöpfers teil, der ihm die Herrschaft über seine Taten gibt und ihm die Fähigkeit verleiht, sich selbst im Hinblick auf die Wahrheit und das Gute zu leiten. Das natürliche Gesetz bringt das grundlegende sittliche Wissen zum Ausdruck, das dem Menschen ermöglicht, durch die Vernunft zwischen Gut und Böse, Wahrheit und Lüge zu unterscheiden. Das natürliche Sittengesetz ist „das vornehmste von allen, das in die Herzen der einzelnen Menschen geschrieben und eingemeißelt ist, weil es selbst die menschliche Vernunft ist, die recht zu handeln befiehlt und zu sündigen verbietet. Diese Vorschrift der menschlichen Vernunft kann aber nur dann die Kraft eines Gesetzes haben, wenn sie die Stimme und Auslegerin einer höheren Vernunft ist, der unser Geist und unsere Freiheit unterworfen sein müssen" (Leo XIII., Enz. „Libertas præstantissimum"). 1955 „Die Kenntnis des göttlichen und natürlichen Sittengesetzes" (GS 89,1) zeigt dem Menschen den Weg, an den er sich halten muß, um das Gute zu tun und sein Ziel zu erreichen. Das natürliche Sittengesetz drückt die ersten, wesentlichen Gebote aus, die das sittliche Leben regeln. Angelpunkt des Sittengesetzes ist das Verlangen nach Gott und die Unterordnung unter ihn, den Quell und Richter alles Guten, sowie der Sinn für den Mitmenschen als ein ebenbürtiges Wesen. In seinen Hauptgeboten wird es im Dekalog vorgelegt. Dieses Gesetz wird nicht in bezug auf die Natur der vernunftlosen Wesen natürlich genannt, sondern weil die Vernunft, die es verkündet, zur menschlichen Natur gehört. „Wo sind denn diese Regeln verzeichnet, wenn nicht im Buch des Lichtes, das man die Wahrheit nennt? Darin ist jedes gerechte Gesetz verzeichnet. Von da geht es in das Herz des Menschen über, der der Gerechtigkeit nachkommt –nicht, als ob es in dieses auswanderte, aber es prägt in es seinen Abdruck ein, so wie ein Siegel, das von einem Ring in das Wachs übergeht, aber ohne den Ring zu verlassen" (Augustinus, Trin. 14,15,21). „Das Gesetz der Natur ist nichts anderes als das von Gott in uns hineingelegte Licht der Vernunft. Durch es erkennen wir, was zu tun und was zu meiden ist. Dieses Licht und dieses Gesetz hat Gott dem Menschen in der Schöpfung gegeben" (Thomas v. A., dec. præc. prol.). 1956 Das sittliche Naturgesetz ist im Herzen jedes Menschen zugegen und durch die Vernunft festgesetzt. Es ist in seinen Vorschriften allgemeingültig, und seine Autorität erstreckt sich auf alle Menschen. Es bringt die Würde der Person zum Ausdruck und bestimmt die Grundlage ihrer Grundrechte und pflichten. „Es gibt ein wahres Gesetz: das der rechten Vernunft. Es stimmt mit der Natur überein, ist bei allen Menschen vorhanden und besteht unveränderlich und ewig. Seine Gebote fordern zur Pflicht auf; seine Verbote verwehren Verfehlungen ... Es durch ein gegenteiliges Gesetz zu ersetzen, ist ein Sakrileg. Man darf es auch nicht teilweise aufheben, und niemand kann es gänzlich abschaffen" (Cicero, rep. 3, 22, 33). 1957 Die Anwendung des natürlichen Sittengesetzes ist vielfältig; sie kann ein Nachdenken erfordern, das die je nach Ort, Zeit und Umständen vielfach verschiedenen Lebensbedingungen berücksichtigt. Dennoch bleibt in der Mannigfaltigkeit der Kulturen das natürliche Gesetz eine Regel, welche die Menschen untereinander verbindet und ihnen über die unvermeidlichen Unterschiede hinaus gemeinsame Grundsätze auferlegt. 1958 Das natürliche Sittengesetz ist unveränderlich [Vgl. GS 10] und überdauert die geschichtlichen Veränderungen; in der Flut der Vorstellungen und der Sitten bleibt es bestehen und unterstützt ihren Fortschritt. Die Regeln, die es wiedergeben, bleiben dem Wesen nach gültig. Selbst wenn man es einschließlich seiner Grundsätze bestreitet, kann man es weder zerstören noch aus dem Herzen des Menschen reißen. Es taucht im Leben der einzelnen Menschen und der Gesellschaften immer wieder auf. „Jedermann weiß, daß dein Gesetz, Herr, den Diebstahl verbietet, und ebenso das Gesetz, das in die Herzen der Menschen geschrieben ist und das auch die Ungerechtigkeit nicht auszulöschen vermag" (Augustinus, conf. 2,4,9). 1959 Das natürliche Sittengesetz liefert als sehr gutes Werk des Schöpfers das feste Fundament, auf dem der Mensch das Gebäude der moralischen Regeln aufbauen kann, die seine Entscheidungen leiten sollen. Es ist auch die unerläßliche sittliche Grundlage für den Aufbau der menschlichen Gemeinschaft. Es bietet schließlich den notwendigen Boden für das staatliche Gesetz, das an es gebunden bleibt, sei es durch Schlußfolgerungen aus seinen Grundsätzen, sei es durch Zusätze positivrechtlicher Art. 1960 Die Gebote des natürlichen Gesetzes werden nicht von allen Menschen klar und unmittelbar wahrgenommen. Damit religiöse und moralische Wahrheiten „von allen ohne Schwierigkeit, mit sicherer Gewißheit und ohne Beimischung eines Irrtums erkannt werden" können (Pius XII., Enz. „Humani generis": DS 3876), sind dem sündigen Menschen in seiner jetzigen Verfaßtheit Gnade und Offenbarung notwendig. Das sittliche Naturgesetz verschafft dem geoffenbarten Gesetz und der Gnade eine Grundlage, die von Gott gelegt und dem Wirken des Heiligen Geistes angemessen ist. II Das alte Gesetz 1961 Gott, unser Schöpfer und Erlöser, hat sich Israel zu seinem Volk erwählt und ihm sein Gesetz geoffenbart. So hat er das Kommen Christi vor bereitet. Das mosaische Gesetz bringt mehrere Wahrheiten zum Ausdruck, die der Vernunft von Natur aus einsichtig sind, jedoch innerhalb des Heilsbundes bekanntgemacht und beglaubigt wurden. 1962 Das alte Gesetz ist die erste Stufe des geoffenbarten Gesetzes. Seine sittlichen Vorschriften sind in den zehn Geboten zusammengefaßt. Die Gebote des Dekalogs legen die Grundlagen der Berufung des Menschen, der nach dem Bilde Gottes geschaffen ist. Sie untersagen, was gegen die Liebe zu Gott und zum Nächsten verstößt, und schreiben vor, was für sie wesentlich ist. Der Dekalog ist ein Licht für das Gewissen jedes Menschen, um ihn auf den Ruf und die Wege Gottes hinzuweisen und ihn vor dem Bösen zu schützen. „Gott hat auf die Gesetzestafeln das geschrieben, was die Menschen nicht in ihren Herzen lasen" (Augustinus, Psal. 57,1). 1963 Gemäß der christlichen Überlieferung ist das heilige [Vgl. Röm 7,12], geistige [Vgl. Röm 7,14] und gute [Vgl. Röm 7,16] Gesetz noch unvollkommen. Wie ein Lehrmeister [Vgl. Gal 3,4] zeigt es uns, was zu tun ist, gibt aber nicht von sich aus die Kraft, die Gnade des Heiligen Geistes, zu seiner Erfüll |